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GdP Saarland: Körperkameras schützen Polizeibeamtinnen und -beamte

Erfahrungen in anderen Bundesländern äußerst positiv -Keine wesentlichen rechtlichen Bedenken

Saarbrücken.

Die GdP Saarland begrüßt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen zur Änderung des saarländischen Polizeigesetzes. Kolleginnen und Kollegen sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, Köperkameras zu tragen, die das Einsatzgeschehen in Bild und Ton aufzeichnen. Dies ist eine wichtige Entscheidung für die saarländische Polizei, da auch im Saarland die Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte seit Jahren ansteigt.

Wie die Erfahrungen in den Pilotprojekten in Hessen und Rheinland-Pfalz gezeigt haben, sind die Bodycams ein wichtiges Einsatzmittel, um Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz besser vor der zunehmenden Gewaltbereitschaft zu schützen.
Der Einsatz solcher Körperkameras wirkt sich präventiv und deeskalierend im Einsatzgeschehen aus und kann Übergriffe auf Kolleginnen und Kollegen reduzieren.

Bereits im September 2015 hat die GdP Saarland in einer Fachtagung, bei der Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, Parlamentarier aller Fraktionen, Vertreter aus dem Landespolizeipräsidiums und zahlreiche Kolleginnen und Kollegen anwesend waren, auf die positiven Erfahrungen in anderen Bundesländern hingewiesen. In einem ausführlichen Referat wurden die Einsatzerfahrungen in Hessen durch den Kollegen Lothar Hölzgen vom GdP-Landesbezirk Hessen dargestellt. Die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten des Einsatzes von Körperkameras wurden von dem Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken, Jürgen Wohlfarth, in einem juristischem Fachvortrag erläutert.

Wir sind froh darüber, dass in enger Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen, dem Ministeriums für Inneres und Sport und der GdP Saarland jetzt die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in einem beabsichtigten saarländischen Pilotprojekt die Körperkameras zu erproben.
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