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AG Geschlechtersensibles Gesundheitsmanagement

Die erste Sitzung der neugegründeten AG fand unter der Federführung von Wilma Wäntig, Mecklenburg-Vorpommern und Christiane Kern, Bayern am 28./29. September 2015 in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin statt.


Weitere Mitglieder der AG sind die Kolleginnen:
  • Iris Schiffer, Hessen
  • Anne Marquardt, Nordrhein-Westfalen
  • Melanie Stutz, BKA
  • Imke Kalus, Schleswig-Holstein
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Workshops - anlässlich der Arbeitstagung der Frauengruppe (Bund) im April 2015 - wurden die Kriterien für ein geschlechtersensibles Gesundheitsmanagement in der Polizei entwickelt. Ideen und Forderungen für den Arbeitsschutz während des Einsatzes und der Bereitstellung von ergonomischen, an den Bedürfnissen des Bewegungsapparates und des Alters angepassten Arbeitsmitteln wurden zusammen getragen. Evtl. vorhandenes Misstrauen der Beschäftigten gegenüber dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) könnte mit einer Handlungshilfe für Personalräte, die u. a. die häufigsten Fragen zum BEM und deren Antworten/Lösungen enthält, geklärt werden.





Bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen zielgruppenspezifische Angebote wie prophylaktische Kuren und Angebote zur Stressbewältigung in der Fortbildung entwickelt werden. Flächendeckende Notfall- und Kriseninterventionsangebote und Schaffung von fördernden Rahmenbedingungen sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Einzel- und Gruppensupervisionen als Standard gehören ebenso zum BGF.

Zu der Thematik "Salutogene Führung" wurden gewerkschaftliche Forderungen entwickelt. Das Führungs- und Team-Feedback sollte ebenso wie ein Beurteilungskriterium zum Thema Gesundheitsmanagement erarbeitet werden. Anhand des Curriculum des Masterstudiengangs und der Curricula der Länder wird die Praktikabilität überprüft.


Bei der Erarbeitung der Handreichung „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ waren die AG-Teilnehmerinnen beteiligt und die Rückmeldungen aus der AG fanden im Wesentlichen Berücksichtigung. Mit der vorgenannten Veröffentlichung der Handreichung ist die Arbeit der AG beendet.








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