Projekt Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst
Projektauftrag und Ziele
Am 9. Januar 2012 startete das Projekt mit dem Ziel, Regelungen und Praktiken bei Beurteilungen, die zu Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts führen können, zu identifizieren. Kenntnisse über diese Mechanismen bilden unabdingbar die Voraussetzung für die Gestaltung geschlechtsunabhängiger Beurteilungen.
Nach Abwägung verschiedenster Kriterien und Rückkoppelung mit der GdP-Bundesfrauengruppe haben die beiden Wissenschaftlerinnen die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und die Bundespolizei für eine nähere Betrachtung ausgewählt. Mit GdP-Unterstützung wurden in einem ersten Arbeitsschritt die Beurteilungsrichtlinien aller Länderpolizeien und der Bundespolizei sowie zur Verfügung gestellte Beurteilungsdaten analysiert. Im Anschluss an diese umfangreichen Datenrecherchen, Literatur- und Dokumentenanalysen fanden ab April 2012 in den ausgewählten Ländern und in der Bundespolizei ein- bis eineinhalbstündige Interviews mit Polizeipräsidenten, Personalreferenten und Gleichstellungsbeauftragten statt.
Nach Abwägung verschiedenster Kriterien und Rückkoppelung mit der GdP-Bundesfrauengruppe haben die beiden Wissenschaftlerinnen die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und die Bundespolizei für eine nähere Betrachtung ausgewählt. Mit GdP-Unterstützung wurden in einem ersten Arbeitsschritt die Beurteilungsrichtlinien aller Länderpolizeien und der Bundespolizei sowie zur Verfügung gestellte Beurteilungsdaten analysiert. Im Anschluss an diese umfangreichen Datenrecherchen, Literatur- und Dokumentenanalysen fanden ab April 2012 in den ausgewählten Ländern und in der Bundespolizei ein- bis eineinhalbstündige Interviews mit Polizeipräsidenten, Personalreferenten und Gleichstellungsbeauftragten statt.
Ergebnisse
Nach Auswertung des Datenmaterials kommt die Expertise zu dem Schluss:
Frauen und Teilzeitbeschäftigte schneiden bei Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst mehrheitlich schlechter ab als Männer und Vollbeschäftigte. Im mittleren Dienst und bei der Kriminalpolizei sind die Unterschiede zwischen Männern und Frauen diesbezüglich zwar geringer, aber vorhanden.
Für die Ergebnisse sind offenbar Diskriminierungspotentiale in den Beurteilungsrichtlinien als auch Mechanismen in der behördlichen Beurteilungspraxis verantwortlich.
Frauen und Teilzeitbeschäftigte schneiden bei Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst mehrheitlich schlechter ab als Männer und Vollbeschäftigte. Im mittleren Dienst und bei der Kriminalpolizei sind die Unterschiede zwischen Männern und Frauen diesbezüglich zwar geringer, aber vorhanden.
Für die Ergebnisse sind offenbar Diskriminierungspotentiale in den Beurteilungsrichtlinien als auch Mechanismen in der behördlichen Beurteilungspraxis verantwortlich.
Gründe
Die Beurteilungsrichtlinien eröffnen subjektive Spielräume, so dass auch leistungsfremde Faktoren wie soziale Aspekte, Vorurteile, Geschlechterrollenbilder und -stereotypen sowie handfeste Interessenlagen in die Beurteilung einfließen.
Die Interviewergebnisse zur Beurteilungspraxis weisen auf etliche benachteiligende Mechanismen hin. Zum Beispiel werden geringere zeitliche Flexibilität und Präsenz (Teilzeit) als Leistungseinschränkung gewertet, hohes Dienstalter und Lebensleistung werden hingegen hoch bewertet.
Es mangelt darüber hinaus an Kontrolle und Evaluation der Beurteilungen. Mehr Chancengleichheit wäre durch größere Transparenz, Sensibilisierung und einer Objektivierung der Beurteilung erreichbar.
Die Ergebnisse der Studie wurden im März 2013 auf der GdP-Arbeitstagung des Bundesfrauenvorstands präsentiert. Auf dieser Tagung konnten auch die praktischen Konsequenzen und Umsetzungsmöglichkeiten mit den Wissenschaftlerinnen diskutiert werden.
Die Interviewergebnisse zur Beurteilungspraxis weisen auf etliche benachteiligende Mechanismen hin. Zum Beispiel werden geringere zeitliche Flexibilität und Präsenz (Teilzeit) als Leistungseinschränkung gewertet, hohes Dienstalter und Lebensleistung werden hingegen hoch bewertet.
Es mangelt darüber hinaus an Kontrolle und Evaluation der Beurteilungen. Mehr Chancengleichheit wäre durch größere Transparenz, Sensibilisierung und einer Objektivierung der Beurteilung erreichbar.
Die Ergebnisse der Studie wurden im März 2013 auf der GdP-Arbeitstagung des Bundesfrauenvorstands präsentiert. Auf dieser Tagung konnten auch die praktischen Konsequenzen und Umsetzungsmöglichkeiten mit den Wissenschaftlerinnen diskutiert werden.