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Politik der „Schwarzen Null“: Innere Sicherheit nach Kassenlage

Seit dem letzten Wochenende wird in mehreren Zeitungen unter den unterschiedlichsten Überschriften über die Finanzsituation der Bundespolizei berichtet. Die Artikel beschreiben die Haushaltssituation der Bundespolizei und anderer deutscher Sicherheitsbehörden. Dargestellt werden Auswirkungen der Beschlüsse des Deutschen Bundestages und des Bundeskabinetts für die Haushalte 2014 und 2015. Damit werden nun die Folgen der Haushaltspolitik der letzten […]

Jörg Radek

Jörg Radek, Vorsitzender der GdP Bundespolizei

Seit dem letzten Wochenende wird in mehreren Zeitungen unter den unterschiedlichsten Überschriften über die Finanzsituation der Bundespolizei berichtet. Die Artikel beschreiben die Haushaltssituation der Bundespolizei und anderer deutscher Sicherheitsbehörden. Dargestellt werden Auswirkungen der Beschlüsse des Deutschen Bundestages und des Bundeskabinetts für die Haushalte 2014 und 2015. Damit werden nun die Folgen der Haushaltspolitik der letzten Jahre auch öffentlich sichtbar.

Doch die Ursache liegt im Verfahren: Das Haushaltsaufstellungsverfahren verlangt, dass Haushaltsmittel nur innerhalb eines Einzelplanbudgets ausgeglichen werden können. Übersetzt: Es tritt ein „Paternoster-Effekt“ ein. Was der einen Stelle gegeben wird, wird der andern genommen. Erfolgt beispielsweise die politische Schwerpunktsetzung die Sicherheit im Internet zu erhöhen, gibt es dafür kein “neues Geld”, sondern es wird woanders weggenommen.

Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Konsolidierung der Bundespolizei ist unter den Bedingungen dieser Haushaltsaufstellung nicht zu erreichen. So kommt es nun zu der Situation, dass der Bundesfinanzminister seinen politisch-historischen Erfolg der “schwarzen Null” feiert, während gleichzeitig “Bundespolizei, Zoll und Co. (…) nahezu zahlungsunfähig [sind]. Sie alle sind Opfer von Schäubles schwarzer Null”, so die Zeitung „Die Welt“ am vergangenen Sonntag.

Die Finanz-, Personal- und Sachmittelausstattung von Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bereitschaftspolizeien der Länder wird davon abhängig gemacht, welche Sicherheitsbehörde sich gegen die andere durchsetzt. Es ist brandgefährlich für die innere Sicherheit, wenn eine der Behörden kaputtgespart wird, weil eine andere mehr Mittel benötigt.

Eine weitere Wirkung entsteht bei den Menschen: Bei jenen Kolleginnen und Kollegen die tagtäglich das gesetzlich Nötige tun und darüber hinaus auch noch das menschliche Notwendige. Jedes Wort der Wertschätzung entpuppt sich als Phrase, denn die Taten sprechen für sich. Die dramatische Personallage in der Bundespolizei ist unverändert. Nicht nur bei den Polizeiobermeistern, von den Sekretären bis Hauptsekretären, bei den Polizeioberkommissaren und im hD.

Eine Entlastung durch die Bundesregierung ist nicht spürbar. Im Gegenteil, die Mangelverwaltung verschärft sich. Die Folgen einer Politik der „schwarzen Null“ lässt eine Aufgabenwahrnehmung nur nach Kassenlage zu. Es könnte die groteske Situation entstehen, trotz eines  ausgeglichenem Haushalt ist die  Bundespolizei in Nöten – beim Personal und bei den Finanzen.

Wir hatten die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Unterfinanzierung der Sicherheitsbehörden endlich zu beenden. Was nun öffentlich wird, war lange absehbar.

Jörg Radek

pdf Artikel für den Aushang

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