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Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Stärker gegen belästigendes Verhalten vorgehen

Hilden.

Kommunale Ordnungsbehörden sollen sich nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verstärkt darum bemühen, belästigendes Verhalten wie aggressives Betteln, Lärmen und Verunreinigungen in Städten und Gemeinden zu unterbinden. Die Polizei wolle davor nicht die Augen verschließen, der Schwerpunkt dieser Aufgabe müsse aber bei kommunalen Behörden wie Ordnungs-, Sozial- oder Jugendamt liegen, so Norbert Spinrath, Bundesvorsitzender der GdP.

Mit dieser Forderung begegnet die GdP einer Äußerung des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium Fritz Rudolf Körper vom 13. März 2000. Körper sagte auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin, dass eine "Verstärkung der sichtbaren Präsenz von Polizei und Ordnungsbehörden auf den Straßen unserer Städte" nötig sei, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern.

Spinrath: "Städte, Gemeinden, Vereine, Kirche, Jugendeinrichtungen und Polizei müssen Sicherheitskonzepte entwickeln, die die Arbeit aller sinnvoll verzahnt. Die Polizei als rund um die Uhr erreichbare Institution darf dabei nicht übermäßig belastet werden." Eine Ungleichgewichtung der Zuständigkeiten lehne er ab. Die Polizei könne auf die oft auf soziale Missstände zurückzuführenden Ordnungswidrigkeiten nur reagieren, sie aber nicht beseitigen. Dazu sei eine gemeinsame Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte notwendig.

Von Bund und Ländern finanzierte Modellprojekte sollten gesammelte Erfahrungen bundesweit verfügbar machen, so der GdP-Vorsitzende.

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