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Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung

Schilff: Gesetz schafft verbesserte Bedingungen für die Bekämpfung schwerster Kriminalität

Hannover/Berlin.

Die Entscheidung des Bundestages für eine sogenannte Vorratsdatenspeicherung schafft nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach langer Diskussion endlich Klarheit für Polizei und Bürger. „Trotz der Kritik an einigen Details der nun abgestimmten Regelung schafft das Gesetz klare rechtliche Rahmenbedingungen für eine verbesserte Bekämpfung schwerster Kriminalität in Deutschland“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Freitag in Hannover. Erst in der Praxis jedoch, so schränkte der GdP-Vize ein, werde sich jedoch erweisen, ob das von der Gewerkschaft der Polizei seit Jahren geforderte Ermittlungsinstrument in dieser Form im Polizeialltag die notwendige Wirkung entfalte.

Schilff appellierte an die politisch Verantwortlichen, die Handlungsfähigkeit der Polizei im Blick zu behalten. „Gerade angesichts jüngster Entwicklungen sollte die Polizei alle technischen Möglichkeiten nutzen dürfen, um Terroristen, Cyberkriminelle und organisierte Banden dingfest zu machen.“ Dabei müssten datenschutzrechtrechtliche Bedenken berücksichtigt werden, stellte Schilff klar.

Fakt sei, sagte er, dass die Polizei oder andere Sicherheitsbehörden nie Telefon- und Internetdaten auf Vorrat gespeichert hätten. Dies habe man auch nie gewollt. Fest stehe, dass Telekommunikationsdaten bei den Anbietern gespeichert würden. Einen Zugriff darauf bekomme die Polizei nur aufgrund einer richterlichen Anordnung nach den Vorschriften des Paragrafen 100 g Strafprozessordnung und im Einzelfall. Der GdP-Vize: „Wer also der Polizei bislang Datensammelwut unterstellt hat, oder es künftig tut, sagt bewusst die Unwahrheit."

Die Polizei will laut GdP auch weiterhin die innere Sicherheit auf technischer Augenhöhe mit den Kriminellen wirksam schützen. Daran sollte die Gesellschaft großes Interesse haben, sagte Schilff. „Es ist schwierig, radikalisierte Dschihadisten, skrupellose Kinderschänder oder geldgierige Wirtschaftsgangster zu schnappen. Das zeigt der Ermittlungsalltag. Drei Monate Frist für gespeicherte Daten waren deshalb unser Vorschlag, zehn Wochen können da nur ein erster Kompromiss sein“, sagte der Gewerkschafter.
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