Was die Menschen erwarten dürfen
Von Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei
Der Haushalt 2017 wurde durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Daraus erwächst eine Aufgabe für die Personalräte. Diese haben auch einen Kontrollauftrag darüber, ob die Entscheidungen des Parlaments ihre Umsetzung im Verwaltungshandeln finden.
Der Deutsche Bundestag trifft seine Entscheidungen. Das „edelste“ Recht des Parlaments ist das Haushaltsrecht. Für die Bundespolizei heißt es zum Beispiel im § 57 Bundespolizeigesetz: „Die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei ergibt sich aus dem Haushaltsplan.“ Dieser wird vom Parlament verabschiedet. Vergleichbares für Personal und Ausstattung gilt auch für den Zoll und für die Beschäftigten des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Auch wenn die Hausleitung eines Ressorts meist ein Abgeordneter ist, ist das jeweilige Ministerium nicht Teil der Gesetzgebung, sondern der Verwaltung. Es ist notwendig, dies noch einmal deutlich zu beschreiben, um zu verdeutlichen, dass die haushälterischen Verbesserungen auch in diesem Haushalt kaum von der Verwaltung ausgingen. Ein Vergleich des Regierungsentwurfs zum Haushalt und dem tatsächlichen Bundestagsbeschluss macht den Unterschied deutlich. So auch zum Aufwuchs an Stellen, zu Stellenhebungen und Verbesserungen im Sachhaushalt. Aufgabe ist es nun, dieses Ergebnis u. a. in die Verwaltungspraxis von Aufstiegsverfahren umzusetzen oder im Organisations- und Dienstpostenplan abzubilden.
Eine Erkenntnis des Sozialphilosophen Karl R. Popper zeigt das Erfordernis dieser Kontrolle: „Ein wichtiger Punkt in jeder Theorie des demokratischen Staates ist das Problem der Bürokratie. Denn unsere Bürokraten sind, undemokratisch. Sie enthalten unzählige Westentaschendiktatoren, die praktisch nie für ihre Taten und Unterlassungen zur Verantwortung gezogen werden.“
Dies ist deshalb auch problematisch. Der gesetzgebenden Gewalt „droht“ dabei, sich der regierenden Gewalt und ihrer nachgeordneten Verwaltung unterzuordnen. Die Menschen nehmen Parlament und Ministerium als Einheit wahr. Für die Menschen in der Bundespolizei, beim Zoll und beim BAG ist dies dann von Bedeutung, wenn der parlamentarische Wille sich nicht mehr im Verwaltungshandeln wiederfindet. Wenn der Gesetzgeber sich aus seinem Kniefall vor der „schwarzen Null“ erhebt, haben die Menschen nicht nur die Erwartung, dies zu sehen, sondern auch zu spüren. Trotz einer grundsätzlichen Verringerung der Migrationszahlen an der Südgrenze befindet sich die Bundespolizei weiterhin in einer angespannten Personallage. Die Verstärkung an den Flughäfen in Berlin, Frankfurt/Main und München „prägen“ die gesamte Organisation; im Weiteren die Unterstützung an den Grenzen zu Österreich und der Schweiz sowie der Ausbildungsauftrag für die erhöhten Einstellungen. Für das umfangreiche polizeiliche Alltagsgeschäft für die bahn- und grenzpolizeilichen Aufgaben steht vielerorts nur noch eine Minimalstärke zur Verfügung. Sind zu polizeilichen Erkenntnissen Maßnahmen zu erwarten, braucht man dafür Personal. Die Lageentwicklungen im Jahr 2016 zeigten, dass Deutschland nicht nur Ruheraum für Rückkehrer ist. Trotzdem können einzelne Reviere nur noch temporär und im Einzelfall überhaupt nicht mehr besetzt werden. Die Menschen in der Bundespolizei durften erwarten, dass der Behördenleiter, Dr. Romann, auf die Belastungen hinwies. Im Rahmen der Veröffentlichung des Jahresberichtes tat er dies. Für den Zoll sind solche klare Positionen nicht bekannt. Der Deutsche Bundestag hat die Lage erkannt. Wir als GdP haben unseren Anteil daran, dass die Belastungen der letzten Jahre auf die politische Tagesordnung aufgenommen wurden. Unsere Nähe zu den Menschen half, glaubwürdig Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen.
Die Menschen in den Behörden und Dienststellen der Bundespolizei, beim Zoll und BAG haben die Erwartung, dass der politische Wille als Parlamentsbeschluss, zu dem sich auch immer wieder einzelne Bundestagsabgeordnete aller Parteien bekannt haben, im Verwaltungshandeln erkennbar ist. Und nicht, dass mit dem Wahlverhalten „Denkzettel“ an den falschen Adressaten ausgestellt werden.
Die „Exekutive“ ist die „ausführende“ oder „vollziehende Gewalt“. Sie bedarf der Kontrolle. Egal ob bei der Umsetzung von Arbeitszeitrichtlinien, Aufstiegsverfahren oder Eingruppierungen. Eine Kontrolle geschieht auch durch die Personalräte; dieses hat der Gesetzgeber gewollt, als er ihnen die Aufgabe der Überwachung zur Einhaltung von Gesetzen, also auch zur Haushaltsgesetzgebung, zuerkannte. – Dies dürfen die Menschen erwarten. Auch dafür haben sie Personalräte gewählt. Damit etwas vor Ort ankommt, sind alle gefordert, interne Barrieren und Hemmnisse abzubauen