Schwerbehinderte Menschen machen Buntenbach zufolge nur 4,7 Prozent aller Beschäftigten aus (bei privaten Arbeitgebern: 4,1 Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern: 6,6 Prozent). Die private Wirtschaft liegt damit deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*. Von den 156.306 Unternehmen, die diese Auflage erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern) hatte sogar jedes vierte Unternehmen (40.127) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.

Buntenbach: "Wir brauchen eine Doppelstrategie, zum einen durch eine bessere Förderung behinderter Menschen: Die Jobcenter müssen finanziell besser ausgestattet werden. Mitarbeiter in Jobcentern und Arbeitsagenturen müssen besser qualifiziert werden, um die Rehabilitation und die Integration Behinderter zum Erfolg zu führen. Zum anderen muss der Druck auf die Unternehmen erhöht werden, Behinderte tatsächlich zu beschäftigen. In jedem Unternehmen gibt es Möglichkeiten dazu. Sie können sogar öffentlich gefördert werden, wenn Arbeitsplätze umgebaut werden müssen. Diese Mittel müssen aber auch abgerufen werden."

Die GdP, so Schilff, unterstütze die DGB-Forderung, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen stark anzuheben. Dabei sollte gestaffelt vorgegangen werden, so dass Anstrengungen der Unternehmen belohnt werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten 2015