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Berliner Besoldung – Senat verzichtet auf Einrede der Verjährung

GdP Berlin: Forderung wird erfüllt

Berlin.

Der Senat möchte den Umgang mit Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung vereinheitlichen. Darüber informierte die Senatsverwaltung für Finanzen in einer gestrigen Pressemeldung. Der eingereichten Vorlage nach sollen eingebrachte Anträge und Widersprüche vorerst nicht entschieden, in Klageverfahren auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden. Die GdP begrüßt diese Entscheidung, kritisiert den Berliner Senat aber für den bisherigen Umgang mit richterlichen Entscheidungen zur Thematik.

Verzicht auf Einrede der Verjährung gutes Zeichen

„Diese Entscheidung ist wichtig und ein guter Schritt, um Abläufe zu vereinfachen. Insofern ist der Verzicht auf Einrede der Verjährung absolut zu begrüßen. Das kann aber nicht über den generellen Umgang der Berliner Landesregierung hinwegtäuschen“, so Norbert Cioma, Landesvorsitzender der GdP, in einer ersten Reaktion am Mittwoch. Ziel eines solchen Senatsbeschlusses ist es nach Angaben der Finanzverwaltung, den Stand der Verfahren in den Dienststellen zu ordnen und den Mehraufwand für die Dienststellen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) möglichst gering zu halten. Auswirkungen auf die Reaktion des Senats zu einem bisher zeitlich nicht absehbaren Urteil habe dieser Entschluss nicht.

Ignoranz und geringe Wertschätzung

„Der Verzicht auf Einrede der Verjährung ist schön und gut. Bisher aber hat der Senat Bedenken des BVerwG und des OVG Berlin-Brandenburg über die eklatanten Verstöße gegen die verfassungsgemäße Alimentation nahezu unkommentiert beiseite gewischt“, so Cioma. Das BVerwG sah in seinen Vorlageentscheidungen an das BVerfG keinen vernünftigen Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation und begründete diese Einschätzung ausführlich. Der GdP-Landesvorsitzende weiter:„Nicht zu handeln, sondern allein auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen, ist nicht nur ignorant, es zeigt auch die ganze Wertschätzung, die unseren Kolleginnen und Kollegen entgegengebracht wird. Wir sind von einem positiven Ausgang überzeugt und sehen die verfassungswidrige Alimentation des Landes Berlin in mehreren Stellungnahmen bestätigt.“ Nach wie vor geht die Senatsverwaltung für Finanzen von einer für das Land Berlin nicht negativen Entscheidung des BVerfG aus. „Die jahrelange Tatenlosigkeit der Berliner Landesregierung wird die Stadt viel Geld kosten. Man wird keinen Cent verschenken. Wir können nur jedem Kollegen raten, mindestens jährlich und bei Erhöhungen vorsorglich mehrfach im Jahr Widerspruch einzulegen“, so Cioma abschließend.
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