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Die Pension für Beamte mit 67 ist ein Irrweg

GdP Rheinland-Pfalz: Beamte werden ausgelaugt und ausgespuckt

Mainz.

Die Erhöhung des Renten- und Pensionsalters führt dazu, dass noch mehr Menschen nicht die Regelaltersgrenze erreichen und mit Abschlägen in den Ruhestand gehen müssen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drängen darauf, zuerst einmal für alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze und Ar-beitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehören Regelungen wie die Faktorisierung der Arbeitszeit in belastenden Diensten für ältere Kolleginnen und Kollegen, Altersteilzeit und Vorsorgekuren, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Beamtinnen und Beamten in Rheinlad-Pfalz haben durch Personalabbau, Arbeitsdruck und immer neuen Aufgaben ihre Belastungsgrenze erreicht. Sie im Dienst erst auszulaugen und anschließend mit höheren Pensionsabschlägen faktisch auszuspucken, gehört sich nicht.

Die Anhebung der Pensionsgrenze diene der Gerechtigkeit gegenüber dem Tarifbe-reich, so der Innenminister. Die GdP fragt sich: Wo ist die Gerechtigkeit bei der un-terschlagenen Besoldungserhöhung, der fehlenden Umsetzung der „Rente mit 63“ für den Beamtenbereich, die Aufrechterhaltung der Eigenbeteiligung bei der Beihilfe nach Wegfall der Praxisgebühr usw.?

„Man kann nicht immer nur die Verschlechterungen im Tarifbereich auf die Be-amten übertragen, man muss auch die Verbesserungen übernehmen. Dazu ge-hört, dass nach 40 und 45 Dienstjahren Schluss ist und eine deutliche Besoldungsanpassung nach oben“, so der stellvertretende GdP Landesvorsitzende Heinz-Werner Gabler.
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