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GdP Bremen: Ermittlungsverfahren zu Vorfall "Diskothek Gleis 9" im Sommer 2013 nunmehr eingestellt - Verhalten der Polizeibeamten vor Ort gerechtfertigt

Bremen.

Im Sommer 2013 sorgte ein Polizeieinsatz an der Bremer Diskomeile für viele Fragen. Bei der Festnahme eines Mannes im Eingangsbereich einer Diskothek waren mehrere Polizeibeamte und der Einsatz von körperlichem Zwang nötig. Die Videoaufnahmen dieser Festnahme wurden öffentlich und sorgten für eine hitzige Diskussion über das Gewaltmonopol der Polizei. Zusätzlich wurde eine politische Diskussion über die Abteilung „Interne Ermittlungen“ losgetreten, obwohl diese Abteilung bereits außerhalb der Polizei Bremen und beim Senator für Inneres angegliedert ist. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte damals eine schnelle Aufklärung des gesamten Sachverhaltes. Mehr als ein Jahr später ist es soweit und die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten Polizeibeamten ein. Die Staatsanwaltschaft Bremen sieht das Einschreiten als „angemessen“ und „verhältnismäßig“. Bei der Festnahme bestand die Gefahr, dass die Person, die festgenommen werden sollte, „ruckartig ein Messer ziehen würde und unkontrolliert einsetzen könnte“, so die Staatsanwaltschaft.

Der Landesvorsitzende der GdP Bremen sagte zu dem Verfahrensausgang, der heute bekannt gegeben wurde: „Der Einsatz von unmittelbarem Zwang, also gezielte Schläge oder Grifftechniken oder sogar der Einsatz eines Schlagstocks wirkt auf Außenstehende sicherlich schockierend. Polizeibeamte müssen aber immer angemessen und verhältnismäßig einschreiten, dies wurde durch die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt.“
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