GdP NRW: Widersprüchliche Zahlen aufklären!
Positiv wertete die GdP, dass mit dem Abschlussbericht alle Überlegungen, die Zahl der Polizeibehörden in NRW radikal zu verringern, offenbar vom Tisch sind. „Die Grünen, die seit Jahren aus politischen Gründen weniger Polizeibehörden fordern, haben in der Kommission - abgesehen vom Grünen-Mitglied Hubert Wimber - für ihre Forderung keine Unterstützung gefunden. Das ist gut so. Offenbar haben die übrigen Kommissionsmitglieder den Auftrag, ein Konzept für eine ‚Bürgernahe Polizei‘ zu entwickeln, ernstgenommen“, sagte Plickert.
Auf Verwunderung ist bei der GdP hingegen die Prognose der Expertenkommission gestoßen, dass die Polizei in NRW bis 2026 ohne eine Anpassung der Einstellungszahlen an die wachsende Zahl der Pensionierungen lediglich 1500 Polizistinnen und Polizisten verlieren wird. „Das widerspricht sämtlichen vom Innenministerium in den vergangenen Jahren veröffentlichten Daten“, sagte Plickert. „Bei den Pensionierungszahlen brauchen wir absolute Klarheit und kein politisches Wunschdenken!“ Plickert kündigte deshalb an, dass die GdP die von Innenminister Jäger vorgelegten Zahlen genau prüfen wird. Entscheidend ist für die GdP dabei die von der Kommission selbst benannte Vorgabe, dass die gegenwärtig erreichte Polizeistärke von 39.150 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in NRW nicht unterschritten wird.
Auf Verwunderung ist bei der GdP hingegen die Prognose der Expertenkommission gestoßen, dass die Polizei in NRW bis 2026 ohne eine Anpassung der Einstellungszahlen an die wachsende Zahl der Pensionierungen lediglich 1500 Polizistinnen und Polizisten verlieren wird. „Das widerspricht sämtlichen vom Innenministerium in den vergangenen Jahren veröffentlichten Daten“, sagte Plickert. „Bei den Pensionierungszahlen brauchen wir absolute Klarheit und kein politisches Wunschdenken!“ Plickert kündigte deshalb an, dass die GdP die von Innenminister Jäger vorgelegten Zahlen genau prüfen wird. Entscheidend ist für die GdP dabei die von der Kommission selbst benannte Vorgabe, dass die gegenwärtig erreichte Polizeistärke von 39.150 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in NRW nicht unterschritten wird.