Zum Inhalt wechseln

GdP zum Aachener Urteil:

Überwachung von Sexualtätern darf keine Dauerlösung sein

Berlin.

Als einen begrüßenswerten Beitrag zur Rechtssicherheit hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen bezeichnet, dass die polizeiliche Überwachung eines Sexualstraftäters der nach Verbüßung seiner Strafe entlassen worden war, als rechtens bewertet hat.

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Die Dauerüberwachung eines entlassenen Sexualstraftäters, von dem weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, ist mangels Alternativen unvermeidlich. Bei einer anderen Entscheidung des Gerichts wäre die Polizei in eine Sackgasse geraten. Die Polizei muss die Bevölkerung vor solchen rückfallgefährdeten Tätern schützen und braucht dafür Rechtssicherheit.“

Der Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts bedeute auch, so Witthaut, dass Mitbewohner oder Nachbarn einer Person, die dauerüberwacht wird, die polizeiliche Präsenz akzeptieren müssten.

Dennoch, so Witthaut, dürfe es nicht allein der Polizei aufgebürdet werden, dafür zu sorgen, dass von solchen Menschen keine Gefahr mehr ausgeht. Witthaut: „Der Einsatz von Dutzenden von Polizisten rund um die Uhr ist keine Dauerlösung. Wir brauchen so schnell wie möglich gesicherte Therapieeinrichtungen.“
 
 
Zur Pressemeldung als pdf-File
 
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.