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Konrad Freiberg: Gesetzentwurf zur privaten Sicherheit in letzter Minute gestoppt

GdP: Innere Sicherheit nicht den Interessen der Wirtschaft opfern

Hilden.

In "buchstäblich letzter Minute" haben Innenpolitiker des Bundestages auf Intervention der Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen Gesetzentwurf für das private Bewachungsgewerbe gestoppt, der, so der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg, "... die Interessen der inneren Sicherheit auf dem Altar der Gewerbefreiheit geopfert hätte."

Freiberg: "Seit Jahren verlangen Innen- und Rechtspolitiker angesichts der zunehmenden Ausbreitung des privaten Sicherheitsgewerbes ein gesetzliches Korsett, das unter anderem von den Mitarbeitern ein Mindestmaß an Qualität verlangt. Es geht neben fachlichen Fähigkeiten zum Beispiel auch um die Beachtung von Bürgerrechten. Dafür sah der Gesetzentwurf eine Erhöhung der bisher üblichen 24 Unterrichtsstunden auf ganze 32 vor. Das ist ein Witz." Nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei habe der vorliegende Gesetzentwurf sein Ziel verfehlt.

Freiberg: "Streifendienste dürfen nicht, wie vorgesehen, Aufgaben privater Sicherheitsdienste sein und exekutives Handeln darf ihnen auch nicht annähernd erlaubt werden. Der Gesetzentwurf enthält nicht einmal Bekleidungsvorschriften, um martialisches Auftreten zu verhindern. Eine Verpflichtung zur ständigen Fortbildung fehlt völlig."

Freiberg bedauerte, dass Notwendigkeiten der inneren Sicherheit weitgehend dem Interesse des Marktes geopfert werden sollten: "Wenn die Polizei an der Nahtstelle zwischen öffentlichem und privatem Raum mit privaten Sicherheitsdiensten zusammenarbeiten soll, muss sie in ihnen einen Partner haben, auf den sie sich verlassen kann", sagte Freiberg.

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