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Kammergericht stellt klar: rbb-Berichterstattung gegen GdP falsch und rechtswidrig

GdP Berlin: Keine festen Funktions- und Kernzeiten – Personalräte dürfen Gewerkschaftsarbeit leisten

Berlin.

Das Kammergericht hat entschieden und im Urteil vom 10. Januar 2019 (Az.: 10 U 84/17) deutlich festgehalten, dass die in der rbb-Sendung „Klartext“ vom 15.06.2016 aufgestellte Behauptung „Personalräte bei der Berliner Polizei nutzen ihre Dienstzeit für Gewerkschaftsarbeit“ rechtswidrig war. Damit wurden sowohl die gegen den rbb erlassene einstweilige Anordnung als auch die gegen ihn ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt. Die Ausstrahlung bleibt damit untersagt. Das Gericht war der Auffassung, dass die in dem Beitrag den Grünen Stern betreffenden Aussagen nicht die GdP tangieren und damit auch nicht gerügt werden können. Außerdem hat das Gericht einen Auskunftsanspruch zur Meldeadresse der Journalistin verneint. Insoweit wurden uns die Kosten teilweise aufgebürdet. Der rbb und die für den Beitrag verantwortliche Journalistin tragen zwei Drittel der Kosten, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Drittel. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

Behauptungen im rbb-Beitrag unwahr

„Ich bin sehr froh, dass die Arie endlich beendet ist und das Kammergericht ein klares Urteil gesprochen hat. Mein Dank gilt dem vorherigen Vorstand, der sich zu diesem notwendigen, aber nicht ganz risikofreien Schritt entschlossen hat. Rückblickend betrachtet war es richtig, auch ein gewisses finanzielles Risiko einzugehen, denn es ging nicht um einzelne Personen, sondern den Ruf und somit auch die Existenz unserer Institution“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma. Das Kammergericht machte deutlich, dass die Behauptungen im Beitrag unwahr sind und einen falschen Eindruck erwecken. Es widerspricht der Wahrheit, dass hauptberufliche Personalräte ihre Aufgaben während der allgemeinen Bürozeiten auf einer Dienststelle wie dem Polizeipräsidium vollrichten müssen. So ist einzelnen Vorstandsmitgliedern laut Kammergericht auch kein Fehlverhalten vorzuweisen, wenn sie an Vorstandsitzungen in den Geschäftsräumen der GdP teilnehmen.

Sachorientierte Gewerkschaftsarbeit statt inszenierte Hetzkampagnen

Der schriftlichen Urteilsbegründung des Kammergericht lässt sich entnehmen, dass der rbb und die für den Beitrag verantwortliche Journalistin das mit vorheriger Recherche hätten erfahren können, wenn sie vor der Berichterstattung beim Polizeipräsidenten nachgefragt hätten uns so der journalistischen Sorgfalt nachgekommen wären. Dann nämlich wäre deutlich geworden, dass für freigestellte Personalvertreter weder Funktions- noch Kernzeiten erwartet bzw. festgelegt wurden und die Aufgabenwahrnehmung als Personalrat sich am Bedarf orientiert. Eingeholt wurde eine schriftliche Stellungnahme des Polizeipräsidenten erst nach Ausstrahlung. In dieser Form hätte der Beitrag nie ausgestrahlt werden dürfen. „Es ist mir an dieser Stelle auch ein persönliches Anliegen, noch einmal deutlich zu machen, dass wir in der Vergangenheit immer gut und konstruktiv mit dem rbb zusammengearbeitet haben und dazu auch in Zukunft bereit sind. Der Rechtsstreit bezog sich allein auf einen diskreditierenden Beitrag, für den sich eine Journalistin instrumentalisieren lassen hat. Diese ganz bewusst inszenierte Hetzkampagne gegen die GdP hat ihre gewünschte Wirkung erzielt und ich bin entsetzt, dass Kollegen aus Machtgier und persönlichem Interesse zu derartigen Mitteln greifen. Wir werden uns auf die Bedürfnisse unserer Kolleginnen und Kollegen konzentrieren und mit sachorientierter Gewerkschaftsarbeit zeigen, warum die GdP nach wie vor zu Recht die größte Interessenvertretung bei Polizei und Feuerwehr ist“, so Cioma abschließend.
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