Zum Inhalt wechseln

Betreiber in die Pflicht nehmen

Ja zu Fixerräumen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass das Bundeskabinett am Mittwoch, 28. Juli 1999, grünes Licht für die Einrichtung sogenannter "Fixerstuben" (Drogenkonsumräume) gegeben hat. Nach dem Betäubungsmittelgesetz waren solche Räume, in denen Drogenabhängige unter besseren hygienischen Verhältnissen ihre Spritzen setzen konnten, bisher nicht zulässig, obwohl sie bereits in einigen Ländern existieren.

Konrad Freiberg, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender: "Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diese Einrichtungen nun auf eine klare gesetzliche Grundlage. Mit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen wird zwar nicht die Drogensucht selbst bekämpft, wohl aber können gefährliche Begleitumstände, wie die Ansteckungsgefahr mit Aids, gemildert werden. Im Kampf gegen den Rauschgiftmißbrauch können Fixerräume zwar nicht befriedigen, jedoch bedeuten sie eine Hilfe für Schwerstkranke." Außerdem sei es sinnlos, so Freiberg weiter, offene Drogenszenen zu bekämpfen, ohne den Schwerstabhängigen einen geschützten Raum anzubieten, in dem sie kontrolliert den Stoff konsumieren können.

Die Landesregierungen müßten nun, so die Gewerkschaft der Polizei, Betreiber von "Fixerräumen" verbindlicher in die Pflicht nehmen, mit der Polizei zusammenzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, den Drogenhandel zu unterbinden.

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.