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Amtsangemessene Alimentation – Klagen oder nicht?

GdP Berlin schreibt Brief an den Finanzsenator und fordert verbindliche Aussagen

Berlin.

Nachdem bereits mehrere Instanzen festgestellt haben, dass die Besoldung in der Hauptstadt über Jahre verfassungswidrig war, wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abschließend klären müssen, ob Berlins Beamtinnen und Beamten Nachzahlungen zustehen. Unklar ist nach wie vor, wie sich der Berliner Senat im Fall einer durchaus zu erwartenden Entscheidung des BVerfG verhalten wird. Zwar wurde bereits auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Eine klare Aussage darüber, wer letztlich in den Genuss einer Nachzahlung kommt, hat die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen aber bis heute nicht getroffen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit einem Brief dazu aufgefordert, verbindlich Stellung zu beziehen.

GdP erwartet klare Stellungnahme bis Ende Juni

"Seit Jahren drückt sich der Berliner Senat um klare Aussagen, wie man im Fall einer für uns positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vorgehen möchte. Die Entscheidungen anderer Instanzen wurden bisher nahezu kommentarlos zur Kenntnis genommen, die Kolleginnen und Kollegen dauerhaft im Unklaren gelassen, so dass sich viele von ihnen in Klageverfahren gestürzt haben, deren Kosten weder für sie noch den Steuerzahler absehbar sind. Wir fordern, dass der Finanzsenator hier klar Stellung bezieht und erwarten eine eindeutige Antwort bis Ende des Monats“, so Norbert Cioma, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Die GdP hat dem Senator drei denkbare Szenarien vorgestellt. So scheint es potenziell möglich, allen Beamtinnen und Beamten Beiträge nachzuzahlen oder nur jenen, die ihrer Alimentation widersprochen haben oder nur jenen, die Klage eingereicht haben. „Es sollte jedem klar sein, dass für uns beim Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nur Variante 1 in Frage kommt. In jedem Fall aber muss der Finanzsenator eine verbindliche Aussage treffen“, so Cioma weiter.

Fall eines GdP-Kollegen liegt bereits beim BVerfG

Unter anderem geht es um einen Kollegen, der wegen einer verfassungswidrigen Alimentation in den Jahren 2008 bis 2015 geklagt hatte und von der GdP in seinem Verfahren finanziell und mit Expertise unterstützt wird. Um weiter Druck auf das BVerfG auszuüben, hat die GdP darüber hinaus eine flankierende Stellungnahme zum Vorlagebeschluss durch seinen Rechtsanwalt erstellen lassen. Wann das BVerfG eine Entscheidung fällen wird, ist bisher nicht klar, erwartet wird sie für den Herbst bzw. Ende des Jahres. Cioma machte abschließend deutlich, dass der Senat sich endlich ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen muss: „Es steht für uns außer Frage, dass Nachzahlungen anstehen. Wenn der Senat aufgrund seiner nicht vorhandenen Kommunikation weiter riskiert, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen klagen, werden dadurch noch mehr unnötige Kosten entstehen, die am Ende nicht die handlungsunfähigen Politiker, sondern vermutlich der Steuerzahler tragen muss. Mir fallen zahlreiche Bereiche ein, in denen wir mit diesem Geld vieles in dieser Stadt bewegen könnten.“
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