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GdP Bayern informiert: Gerichtliche Entscheidung zu Blaulichtparty

München.

Wie Ihr sicherlich schon alle wisst, hatte uns die DPolG wegen Verwendung der Marke „Blaulichtparty“ bzw. „Blaulicht“ auf Unterlassung verklagt. Vor dem Landgericht München wurde nun in der mündlichen Verhandlung vom 18.02.2014 folgender Vergleich geschlossen:

1. Die BG und die KG`s in München dürfen 3-mal im Jahr eine Partyveranstaltung mit der Bezeichnung „Blaulichtparty“ durchführen. Dies beschränkt sich jedoch ausdrücklich nur auf den Bereich innerhalb
und nicht außerhalb Münchens.

2. Die DPolG muss bei Ihren Partys Ihr bisheriges Logo mit dem Männchen verwenden.

3. Die GdP darf Ihre Veranstaltungen weiterhin unter der Bezeichnung „Blaulicht-Milieu“ und/oder „Blaulichtfete“ in der gesamten Bundesrepublik Deutschland durchführen.

Daher würde ich Euch (alle KG`s und BG´s außerhalb von München) bitten, Eure Veranstaltungen zukünftig unter den Begriffen „Blaulicht-Milieu“ oder „Blaulichtfete“ durchzuführen, da wir damit aufgrund des Vergleichs auf der sicheren Seite sind.

Solltet Ihr diesbezüglich noch Fragen haben, stehe ich Euch gerne zur Verfügung.
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