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GdP übersendet Stellungnahme an Politik

Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Bundestag

Foto: Zielasko
Foto: Zielasko
Berlin.

Der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) von Ende Juni hat den Bundestag erreicht. Der Entwurf sollte am 22. September als Drucksache 18/9522 im Plenum behandelt werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übersandte im Vorfeld der Debatte allen Fraktionen sowie weiteren politisch handelnden Personen eine Stellungnahme zum Gesetz. In das Papier sind die Kritikpunkte, Ergänzungen und Forderungen der GdP-Kommission für Belange von Menschen mit Behinderung in der Polizei eingeflossen.

Schwerbehindertenvertretungen wichtige Institutionen

Dietmar Schilff: Foto: GdP/Hagen Immel
Dietmar Schilff: Foto: GdP/Hagen Immel
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff, zuständiges Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand für diesen Bereich, appellierte in dem Schreiben an die Fraktionen im Bundestag und der Ausschüsse, die angeführten Punkte mit in das BTHG aufzunehmen.

Schilff betonte: „Alle politisch Verantwortlichen sind sich einig, dass die Schwerbehindertenvertretungen wichtige Institutionen sind. Sie sind der Motor der Inklusion und bemühen sich massiv, die von Behinderungen bedrohten Beschäftigten im Arbeitsprozess zu halten.

Die Politik muss nunmehr mit dem BTHG auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen verbessern. Das erwartet die GdP im Namen der schwerbehinderten Menschen in der Polizei."

Die GdP bleibt auch hier am Ball und wird über den Fortgang der Debatte im Bundestag berichten.
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