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GdP Rheinland-Pfalz: „Nicht am Empörungswettbewerb teilnehmen“

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz meldet sich zur aktuellen Diskussion um die Zwischenergebnisse der Studie der Universität Bochum zu Wort, in der von ungerechtfertigter Polizeigewalt die Rede ist.

Polizeiliche Maßnahme nicht gleich Körperverletzung

Anhaltekontrollen, Personalienfeststellungen, erkennungsdienstliche Behandlungen, Blutentnahmen, Mitnahmen zur Dienststelle oder in ein Krankenhaus, Vorführungen, Ingewahrsamnahmen, Festnahmen mit und ohne Haftbefehl, Durchsuchungen, Sicherstellungen und und und…

GdP-Landesvize Bernd Becker schätzt, dass allein die Polizei Rheinland-Pfalz etwa 1500 dieser gravierenden Eingriffsmaßnahmen trifft. Und zwar täglich. Hochgerechnet auf das Jahr also über eine halbe Million. Nach Königsteiner Schlüssel kommen nach defensiver Schätzung für die Bundesebene weit über 10 Millionen dieser Grundrechtseingriffe zusammen, denen dann die vermuteten 12.000 Fälle ungerechtfertigter Polizeigewalt gegenüberstehen. Becker: „In der Polizei arbeiten Menschen. Deshalb gibt es logischerweise das einzelne Fehlverhalten. Aber allein diese quantitative Relation sollte schon dazu führen, nicht am Empörungswettbewerb in den (elektronischen) Medien teilzunehmen.“

Außerdem müsse man wissen, wie das der Studie zugrunde liegende Zahlenmaterial zustande kommt, erklärt die heimische GdP. „All die eingangs erwähnten Eingriffsmaßnahmen stellen sich im objektiven Tatbestand als Straftaten dar“, erläutert GdP-Mann Becker: „Durchsuchung ist gleich Hausfriedensbruch, Festnahme gleich Freiheitsberaubung, Blutentnahme gleich Körperverletzung und so weiter. Und ein Teil dieser Maßnahmen müsse mit Mitteln des unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden“. Wenn von Maßnahmen betroffene Menschen deswegen Anzeigen erstatten, könne man eben nicht davon ausgehen, mit ungerechtfertigter Gewalt zu tun zu haben. Die Regel sei vielmehr, dass diese Maßnahmen richterlich angeordnet oder auf Basis einer Eingriffsermächtigung zu Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung geboten seien. Dann sei es nur logisch, dass diese prozesstaktisch oder aus Betroffenheit heraus erstatteten Anzeigen durch die Justiz in der Regel eingestellt würden, weil schlicht der vorgeworfene Tatbestand nicht erfüllt sei. Becker: „Wir erleben die Staatsanwaltschaft an der Stelle als Herrin des Verfahrens und sehr strenge Kontrollinstanz“.

Es gibt keine Alternative zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols

GdP-Landeschefin Sabrina Kunz weist auf allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen hin. Einerseits deute vieles darauf hin, dass die Gesellschaft zu Verrohung und vermehrter Gewaltanwendung tendiere und auf der anderen Seite sei eine verstärkte Sensibilität und Verurteilung von Gewalt spürbar. Beides - die tatsächliche Entwicklung und die Anzeigebereitschaft - führe zu einem Ansteigen der Fallzahlen im Kontext Gewalt.

Kunz: „Unsere Kolleginnen und Kollegen sind jedenfalls gefühlt und statistisch nachweisbar zunehmender Aggressivität und Gewalt ausgesetzt, übrigens immer mehr auch Feuerwehrleute oder Rettungskräfte“. Auch Kunz appelliert an alle Verantwortlichen, nicht zur medialen Eskalation beizutragen. Kunz: „Diese öffentliche Konfrontation von Positionen verstärkt nur vorhandene Vorurteile und macht es für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht leichter, sich ebenso menschenfreundlich wie tapfer und mutig für den Rechtsstaat und die Interessen der Gemeinschaft rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen“.

Es gibt keine Alternative zur ebenso verantwortungsvollen wie durchsetzungsstarken Wahrnehmung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Polizei, stellt die GdP abschließend fest.
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