GdP Bundespolizei: Effektive Finanzpolizei statt Verwaltungsbürokratie
Ende März hat dazu der Bundesrat zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung getagt. Er folgte der gemeinsamen Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses, sowie des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, des Rechtsausschusses und des Wirtschaftsausschusses, indem die Länder Bedenken gegenüber der Filterfunktion der Generalzolldirektion äußerten. Dazu heißt es in dem Papier vom 20. März 2017:
„Es erscheint fraglich, ob die Verortung bei einer bewusst administrativ ausgerichteten Behörde ohne eigene Expertise im Bereich genuin strafrechtlicher und im absoluten Schwerpunkt gerade nicht zoll(straf)rechtlicher Sachverhalte und deren Verfolgung den qualitativ besseren Ansatz für eine kompetente strafrechtliche Vorbewertung darstellt. Es erstaunt angesichts von deren Tragweite, dass der Gesetzentwurf auch keine Gründe für die diesbezügliche Neuausrichtung und Umressortierung aufführt.“
Buckenhofer erklärt dazu: „Die Neuorganisation der FIU im Geschäftsbereich des Zolls ist richtig und zielführend. Der damit verbundene Wechsel vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll ist konsequent, denn der Zoll ist im Gegensatz zum BKA eine hybride Behörde. Er ist als Finanzbehörde und materiell-rechtliche Polizei mit seinen Finanzverwaltungsaufgaben und mit seinen polizeilichen Aufgaben in den wesentlichen Deliktsfeldern des Schmuggels, der internationalen Geldwäsche sowie der Wirtschafts-, Steuer- und Finanzkriminalität kompetent, diese Aufgabe wahrzunehmen. Allerdings sind die Bedenken des Bundesrats durchaus ernst zu nehmen. Die FIU als Teil eines strategisch als Finanzpolizei ausgerichteten Zollkriminalamts statt einer administrativen Verwaltungsbehörde – wie sie Schäuble will – könne den Forderungen des Bundesrats deutlich eher gerecht werden.“
„Es erscheint fraglich, ob die Verortung bei einer bewusst administrativ ausgerichteten Behörde ohne eigene Expertise im Bereich genuin strafrechtlicher und im absoluten Schwerpunkt gerade nicht zoll(straf)rechtlicher Sachverhalte und deren Verfolgung den qualitativ besseren Ansatz für eine kompetente strafrechtliche Vorbewertung darstellt. Es erstaunt angesichts von deren Tragweite, dass der Gesetzentwurf auch keine Gründe für die diesbezügliche Neuausrichtung und Umressortierung aufführt.“
Buckenhofer erklärt dazu: „Die Neuorganisation der FIU im Geschäftsbereich des Zolls ist richtig und zielführend. Der damit verbundene Wechsel vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll ist konsequent, denn der Zoll ist im Gegensatz zum BKA eine hybride Behörde. Er ist als Finanzbehörde und materiell-rechtliche Polizei mit seinen Finanzverwaltungsaufgaben und mit seinen polizeilichen Aufgaben in den wesentlichen Deliktsfeldern des Schmuggels, der internationalen Geldwäsche sowie der Wirtschafts-, Steuer- und Finanzkriminalität kompetent, diese Aufgabe wahrzunehmen. Allerdings sind die Bedenken des Bundesrats durchaus ernst zu nehmen. Die FIU als Teil eines strategisch als Finanzpolizei ausgerichteten Zollkriminalamts statt einer administrativen Verwaltungsbehörde – wie sie Schäuble will – könne den Forderungen des Bundesrats deutlich eher gerecht werden.“