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Verkehrsrecht

Münchener Urteil: Atemalkohol-Messung mit Dräger "Alkotest 7110 Evidential MK III" ist sicher

Zur Vorgeschichte:
In einem Urteil vom 28. Oktober 1999 erkannte das Amtsgericht München Messungenauigkeiten bei der Feststellung der Atemalkoholkonzentration (AAK) unter Verwendung des Geräts "Alkotest 7110 Evidential MK III" des Herstellers Dräger an. In einem vergleichbaren Fall hat die Staatsanwaltschaft München I Rechtsbeschwerde eingelegt.

Das neue Urteil:

Nunmehr hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 12. Mai 2000 >(Akz.: 2 ObOWi 598/99) in einer der Gewerkschaft der Polizei vorab zur Verfügung gestellten Grundsatzentscheidung folgendes festgestellt:

-Bedenken gegen die Festlegung der AAK-Grenzwerte als Tatbestandsmerkmal und ihre Verknüpfung mit denselben Rechtsfolgen wie bei den ihnen gegenübergestellten BAK-Grenzwerten in § 24 a StVG sind nicht gerechtfertigt.

-Bedenken gegen die Meßgenauigkeit des verwendeten Geräts Alkotest 7110 Evidential MK III bestehen nicht.

-Den mit dem Alkotest 7110 Evidential MK III gemessenen Einzelwerten sind ebensowenig Sicherheitszuschläge hinzuzurechnen, wie dem aus ihnen gebildeten Mittelwert.

-Eine Beeinflussung des Messergebnisses etwa durch Fremdsubstanzen in der Atem- oder Umgebungsluft, durch die Atemtechnik (Hypo- / Hyperventilation), durch die Körper- oder Umgebungstemperatur bzw. durch Mundalkohol wird durch die Gerätetechnik zuverlässig ausgeschlossen.

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