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GdP Bundespolizei: Humanitäres Handeln und Sicherheit müssen sich nicht ausschließen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert den Antrag von CSU-Politikern, ohne gültige Papiere eingereiste Ausländer wieder über die deutsche Grenze zurückzuschieben, als zu kurz gedacht. „Der Antrag bringt uns aus polizeilicher Sicht nicht weiter: zum Beispiel wenn die Einreise mit Scheinidentitäten erfolgt, also mit originalen, aber beispielsweise in den Kriegswirren von anderen Personen erbeuteten Pässen. Wesentlich wichtiger wäre die tatsächliche Durchsetzung einer lückenlosen erkennungsdienstlichen Behandlung, wie sie es das Asylgesetz auch vorschreibt. Doch dazu fehlt das Personal“, so Jörg Radek, Vorsitzender der GdP Bundespolizei. Hintergrund der Forderung ist, dass derzeit über 70 Prozent der als Flüchtlinge einreisenden Personen keinen Pass oder andere Identitätsnachweise mit sich führen. Die Bundespolizei hat festgestellt, dass zunehmend Pässe von Flüchtlingen erst nach Einreise und Registrierung aus dem Ausland per Post nach Deutschland nachgesandt werden. Seit dem Sommer 2015 konnten außerdem nur 5 bis 8 Prozent der Einreisenden, wie gesetzlich vorgeschrieben, erkennungsdienstlich behandelt werden, der Großteil jedoch nicht.

„In dieser Nichtfeststellung der wahren Identität liegt ein ernstzunehmendes Sicherheitsproblem, das schnellstens behoben werden muss. Gegebenenfalls müssen auch andere Sicherheitsbehörden in Deutschland dazu einen noch stärkeren Beitrag leisten, wenn die Grenzbehörde Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dies nicht vollständig zum Zeitpunkt der Einreise gewährleisten können. Auch muss die Bundesregierung endlich mit den EU-Durchreisestaaten verbindliche Vereinbarungen über die dortige Identitätsfeststellung treffen, damit nur noch identifizierte Personen einreisen, ob sie nun einen Pass besitzen oder nicht. Flüchtlinge ohne Pass könnten zur persönlichen Mitwirkung an der Feststellung der wahren Identität durch anderweitige Identitätsnachweise verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung als Schutz vor Zurückschiebung würde sich auch über die sozialen Netzwerke schnell verbreiten“, schlägt Radek als kurzfristige Lösungsmöglichkeiten vor.

„CSU-Antrag bringt uns polizeilich nicht weiter“

Die Forderung der CSU-Politiker, nur Ausländer mit gültigen Papieren einreisen zu lassen, ist im Übrigen kein Novum, sondern entspricht der bereits heute geltenden Rechtslage des Aufenthaltsgesetzes. Demnach sind Ausländer verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz mitzuführen und sich der grenzpolizeilichen Kontrolle zu unterziehen. Wer ohne Pass oder Passersatz einreist, tut dies nach dem Gesetz unerlaubt und macht sich damit strafbar. Von dieser Passpflicht sind auch Asylsuchende nicht per se befreit.
Zwar kann das Bundesinnenministerium auf Basis des Asylverfahrensgesetzes aus humanitären Gründen von einer Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung trotz Einreise aus einem sicheren Drittstaat wie Österreich absehen und tut dies aus hunderttausendfach seit Monaten. Damit ist aber nicht verbunden, dass Asylsuchende keinen Pass zur Einreise bräuchten.
„Prinzipiell wäre es zwar im Sinne des CSU-Antrags denkbar, dass die nach Deutschland strebenden Flüchtlinge vor der Ausreise bzw. Flucht aus dem Heimatland oder in europäischen Durchreiseländern Pass oder Passersatz bei den Botschaften erhalten. Das dürfte jedoch zum Beispiel in zerfallenden Staaten wie Somalia oder Sudan oder in Kriegsgebieten kaum möglich sein. Letztlich für so für einen großen Teil der Flüchtlinge eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen an der Unmöglichkeit der Passbeschaffung scheitern. Aus unserer Sicht kollidiert die gesetzliche Passpflicht hier mit dem Gedanken der ebenfalls gesetzlichen Ausnahmeermächtigungen aus humanitären Gründen“, so Radek.
Laut GdP verkennt der CSU-Vorschlag zudem das Problem, dass sich eine mit einer erheblichen Dunkelziffer behaftete Anzahl von Flüchtlingen illegal in Deutschland aufhält, die sich überhaupt nicht hier registrieren lassen und Asyl beantragen wollen, weil sie z.B. ein anderes europäisches Land bevorzugen und deshalb nach dem Gesetz abzuschieben wären.
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