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GdP NRW: Verbot dreier rechtsextremistischen Gruppierungen wirkt weit über NRW hinaus

Düsseldorf.

Das heute von Innenminister Ralf Jäger (SPD) verhängte Verbot von drei rechtsextremistischen Gruppierungen in Dortmund, Hamm und Aachen wäre ohne die Fahndungserfolge, die durch das neue „Handlungskonzept Rechts“ des Innenministeriums erzielt worden sind, nicht möglich gewesen, darauf hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hingewiesen. „Die Polizei nutzt in NRW konsequent alle Möglichkeiten, die sich aus dem neuen Fahndungsschwerpunkt ergeben, um durch Hausdurchsuchungen im rechtsextremistischen Umfeld Beweismaterial für verfassungsfeindliche Bestrebungen sicherzustellen“, sagte Richter. „Dadurch steigen nicht nur die Chancen, rechtsextremistische Gruppierungen auf Dauer verbieten zu können, sondern wir geben den Bürgern auch ein Signal, dass Polizei und Gerichte sie im Kampf gegen die Rechtsextremisten nicht alleine lassen. Das stärkt unsere Demokratie“, sagte Richter.

Wir groß die von den Rechtsextremisten ausgehende Bedrohung ist, zeigt eine erst Anfang dieses Monats veröffentlichte Untersuchung des Innenministeriums. Danach gab es alleine in NRW im vergangenen Jahr 190 Gewalttaten von Rechtsextremisten. In den ersten sechs Monaten diesen Jahres waren es weitere 88 Gewaltdelikte.

Richter warnte allerdings davor, dass sich die Politik beim Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht ausschließlich auf das Instrument der Strafverfolgung konzentrieren darf. „Die Rechtsextremisten finden in vielen Regionen in NRW auch deshalb Zulauf, weil sie für Jugendliche und Heranwachsende attraktiv sind. Wenn Städte und Kommunen wegen fehlender finanzieller Möglichkeiten ihre Jugendarbeit selbst in Problemvierteln flächendeckend einstellen, müssen wir uns nicht wundern, wenn sich die Jugendlichen an diejenigen wenden, die noch da sind“, sagte Richter. Deshalb sei es eine Illusion zu glauben, dass sich der Rechtsextremismus mit polizeilichen Mitteln allein bekämpfen lässt.
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