Zum Inhalt wechseln

Was tut die Verwaltung für die Arbeiter, Angestellten und Verwaltungsbeamten?

Die Antwort auf die Frage: Was bringt der Haushalt 2017 für Tarifbeschäftigte und Verwaltungs-beamtinnen/-beamte? , kann nicht losgelöst von der Umsetzung des Haushaltes 2016 gegeben werden. Völlig zu Recht fragen sich nun einige Beschäftigten der Bundespolizei, welche Auswirkungen der Haushalt 2017 für sie haben könnte. Die gute Nachricht: auch für das zivile Personal der Bundespolizei […]

Die Antwort auf die Frage: Was bringt der Haushalt 2017 für Tarifbeschäftigte und Verwaltungs-beamtinnen/-beamte? , kann nicht losgelöst von der Umsetzung des Haushaltes 2016 gegeben werden. Völlig zu Recht fragen sich nun einige Beschäftigten der Bundespolizei, welche Auswirkungen der Haushalt 2017 für sie haben könnte. Die gute Nachricht: auch für das zivile Personal der Bundespolizei wird der Haushalt 2017 erhebliche Verbesserungen vorhalten, was sich in Teilen bereits im Regierungsentwurf abzeichnete.

Die notwendigen Stellenhebungen zur Umsetzung der Entgeltordnung werden vollumfänglich im Haushaltsgesetz 2017 abgebildet. Ja, diese Höhergruppierungen sollten eigentlich auch schon alle umgesetzt sein…

Was tut die Verwaltung für die Verwaltung?

Die Umsetzung des politischen Willens steht noch immer aus. Wir müssen feststellen, dass nicht in allen Direktionen tatsächlich für die Mitarbeiter gedacht wird. Gleiches gilt augenscheinlich für die im letzten Jahr parlamentarisch aufgrund unserer Forderungen eingebrachten Hebungen von Entgeltgruppe (EG) 3 nach EG 5. Die Umsetzung der Entgeltordnung ist und war für alle Beteiligten kein leichtes Unterfangen;- der zugegebenermaßen durchaus verwirrenden und unübersichtlichen Bewirtschaftung der Stellen seit Inkrafttreten der Entgeltordnung wird nunmehr aber ein Ende bereitet, so dass diese „Ausrede“ seitens der Arbeitgeber in der Bundespolizei nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit

Da zudem die vierte Rate der Hebungen von EG 3 in EG 5 vollzogen wird, werden wir als GdP in 2017 einen Schwerpunkt legen. Unsere Energie werden wir darauf verwenden, die vollständige Nutzung aller höherwertigen Stellen anzumahnen und die Behörden nach eimem vorzunehmenden Abgleich zwischen Stellenplan und Ist-Eingruppierungen zu möglichen und parlamentarisch gewollten Höhergruppierungen anzuhalten! Sollten personenbezogen tarifrechtliche Gründe entgegenstehen, so muss alles darauf verwendet werden, diese auszuräumen – sei es durch organisatorische Maßnahmen, Qualifizierungen, die  im TVöD ausdrücklich  verankert sind, oder andere denkbare Wege. Es ist höchste Zeit, auch die Struktur des Tarifbereiches an eine aufwachsende Bundespolizei zeitgemäß anzupassen!

Der Forderung zur Streichung der kw-Vermerke („künftig wegfallend“ bei Ausscheiden des Stelleninhabers) der Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte hat sich das BMF unverständlicherweise nicht angeschlossen. Wir werden für den Haushalt 2018 dranbleiben.

Die Personalverstärkung wird gebraucht!

Einerseits sollten die befristet Beschäftigten, welche z.B. aufgrund des Aufwuchses der Aus- und Fortbildung eingestellt wurde, dauerhaft beschäftigt werden können und andererseits muss die Nachbesetzung gewährleistet sein, wenn Tarifbeschäftigte aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden. Denn dass wir alle Beschäftigten in den ZBFD’en, den Küchen, den Fahrbereitschaften, den Unterkünften, den Werkstätten, Innendiensten, Verwaltungen etc. brauchen, steht unbestritten fest!

Für die GdP ist aber auch unbestritten, dass dem Personalaufwuchs im Vollzugsdienst geradezu logisch auch ein Personalaufwuchs im zivilen Bereich folgen muss, da zwangsläufig der Arbeitsaufwand auch in all den o.a. Bereichen ansteigt.

Im Bereich der Verwaltungsbeamtinnen und –beamten wurde dies erkannt:

326 neue Planstellen in allen Laufbahnen stehen im Haushalt 2017 für Verwaltungsbeamtinnen/-beamte zur Stärkung der Verwaltung einschließlich des Bereiches IKT zur Verfügung.

Hiervon können auch Tarifbeschäftigte profitieren, die die jeweiligen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die zusätzlichen Planstellen können nämlich nicht nur durch Externe besetzt werden, sondern auch durch Berufung eigener Beschäftigter in das Beamtenverhältnis. Sofern die unerklärlich restriktive Verfahrensweise innerhalb der Bundespolizei zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung diesen Weg verhindern sollte, stehen wir unseren betroffenen Mitgliedern natürlich gern mit voller Unterstützung zur Seite.

Aufgrund der Aufschlüsselung der zusätzlichen Planstellen auf alle Besoldungsgruppen ergeben sich aus diesen auch zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten. Da auch die vierte und damit vorerst letzte vereinbarte Rate der Hebungen im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst ausgewiesen ist, steigt die Attraktivität des Verwaltungsdienstes in der Bundespolizei weiterhin und konnte in den letzten Jahren durch unsere Bemühungen und Verhandlungen enorm verbessert werden.

Judith Hausknecht

FacebookGoogle+TwitterEmail...

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.