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Kein Bedarf für Bundespolizeibeauftragten

Pressemeldung vom 29.05.2017: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nahm heute bei einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss Stellung zum Entwurf eines Bundespolizeibeauftragtengesetzes von Bündnis 90/Die Grünen. Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei, stellte den grundsätzlichen Bedarf für ein solches Gesetz infrage und legte wesentliche Kritikpunkte dar. „Das Gesetz ist in der derzeitigen Fassung weder […]

Pressemeldung vom 29.05.2017:

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nahm heute bei einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss Stellung zum Entwurf eines Bundespolizeibeauftragtengesetzes von Bündnis 90/Die Grünen. Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei, stellte den grundsätzlichen Bedarf für ein solches Gesetz infrage und legte wesentliche Kritikpunkte dar.

„Das Gesetz ist in der derzeitigen Fassung weder verfassungsrechtlich möglich noch notwendig. Wir wehren uns auch entschieden dagegen, dass mit einem solchen Gesetzentwurf ein Generalverdacht gegen alle Beschäftigten ausgesprochen wird“, so Radek.

Mit dem Gesetz sollen sowohl das Fehlverhalten Einzelner als auch „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen“ aufgedeckt werden. Letzteres ist jedoch juristisch nicht ausreichend bestimmt und verstößt somit aus Sicht der GdP gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Individuelles Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamter hingegen kann bereits heute mit den bestehenden Mechanismen des Straf-, Disziplinar- oder Zivilrechts abschließend aufgearbeitet und geahndet werden.

„Der Gesetzentwurf führt eher zu einer Zunahme der Rechtsunsicherheit. Auch das Verhältnis zwischen einem Bundespolizeibeauftragten und den bestehenden Aufklärungsmechanismen, wie dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss oder dem Einsatz von Sonderermittlern, ist ungeklärt“, erläutert Radek seine Kritik.

Auf großes Unverständnis stößt bei der Gewerkschaft, dass dem gesamten Entwurf nicht zu entnehmen ist, welche Rechte den Betroffenen einer Ermittlung eingeräumt werden. So bestünde die Gefahr, dass Beschäftigte in einer Untersuchung durch einen Bundespolizeibeauftragten schlechtergestellt wären, als in einem straf- oder disziplinarrechtlichen Verfahren.

„Auch bei Beamtinnen und Beamten gilt noch immer die Unschuldsvermutung. Es muss ihnen das Recht eingeräumt werden über die sie betreffenden Anschuldigungen informiert zu werden, sich dazu zu äußern und gegebenenfalls Gegenbeweise liefern zu können“, so Radek.

Der Gewerkschafter sieht stattdessen einen anderen Ansatzpunkt: „Gerade wenn man strukturellen Mängeln vorbeugen will, ist es wesentlich wichtiger, die hohe Arbeitsbelastung zu reduzieren und stressbedingten Ausfallerscheinungen frühzeitig entgegenzuwirken. Dazu braucht es eine ausreichende Personalausstattung, individuelle Schutzausrüstung, psychosoziale Betreuung und polizeispezifische und politische Weiterbildungsmaßnahmen – aber sicher keine verfassungsrechtlich fragwürdige neue Rechtskonstruktion.“

Hier geht es zum Videomittschnitt der Anhörung im Deutschen Bundestag am 29.05.17

 

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