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GdP: Karlsruhe stärkt Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr

Berlin.

Mit seinem heutigen Urteil zum Einsatz militärischer Mittel im Inland hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die bewährte Aufgabentrennung zwischen dem Schutz der inneren Sicherheit durch die Polizei und dem Schutz der äußeren Sicherheit durch die Bundeswehr gestärkt. „Die Verfassungsrichter schließen mit ihrer Entscheidung eine sehr kleine, aber gefährliche Lücke in der Terrorbekämpfung im Inland. Die Bewaffnung der Polizei reicht für eine wirksame Abwehr von Terrorangriffen vor allem aus der Luft und von der See nicht aus."

Radek weiter: "Insofern ist das Karlsruher Urteil in zweierlei Hinsicht begrüßenswert. Einerseits reagiert das Bundesverfassungsgericht auf die zunehmend gefährlicher werdende Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus, andererseits wird einer Remilitarisierung der Polizei ein Riegel vorgeschoben. Kein Polizist will Panzer brechende Waffen“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek heute in Berlin.

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende würdigte das Karlsruher Urteil als lageangepasst und vor dem Hintergrund deutscher Geschichte sensibel austariert. Radek: „Das hohe Vertrauen der deutschen Bevölkerung in die Polizei begründet sich auch aus ihrem zivilen Auftreten. Klar ist aber auch, dass eine zivil ausgestattete Polizei paramilitärischen Angriffen nicht angemessen entgegnen kann. Dieser wenig wahrscheinliche Extremfall ist nun geklärt. Bei der Terrorabwehr kann es aber nie eine Vollkasko-Versicherung geben.“
 
 
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