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GdP und Bundeswehrverband zu Scholz-Vorschlag:

Militärische und polizeiliche Aufgaben vertragen keine Vermischung

Hilden/Berlin.

Als "völlig abwegig" haben in einer gemeinsamen Erklärung die Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes und der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Gertz und Konrad Freiberg, den Vorschlag von Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, zurückgewiesen, der Bundeswehr auch polizeiliche Aufgaben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu übertragen.

"Seinen Vorschlag bezeichnet Prof. Scholz als ‚Ende eines Tabus', dabei ist es das ‚Ende der Weisheit' ", kritisierten die beiden Vorsitzenden. Scholz weigere sich offensichtlich mit seinem nicht zum ersten Mal vorgebrachten Vorschlag beharrlich, zweierlei anzuerkennen:

1. Die verfassungsrechtliche Trennung von Militär und Polizei hat wichtige geschichtliche Gründe. Diese kann man nicht als "Tabu" abqualifizieren.

2. Soldat und Polizist - das sind zwei völlig verschiedene Berufe.


Der Gedanke an eine Vermischung verrät bestenfalls Unkenntnis der jeweiligen Rolle und Funktion, nährt schlimmstenfalls die Vermutung, dass es Prof. Scholz um Aufgabenerledigung um jeden Preis geht - nach dem Motto "Hauptsache Uniform und Waffe, alles andere ist egal".

Entlarvend sei, dass Prof. Scholz ausgerechnet jetzt wieder seinen Vorschlag der Vermischung polizeilicher und militärischer Aufgaben erneuere; er habe gerade erst in einem Papier zur Berliner Polizei ähnlich abenteuerliche Vorschläge zur Linderung der Personalnot gemacht. Jetzt mache er die Bundeswehr zum Notstopfen für die Engpässe bei der Polizei. Gertz und Freiberg erinnerten daran, dass sowohl die Bundeswehr als auch die Polizeien von Bund und Ländern jeweils eigene Löcher im Personalbestand zu verkraften hätten.

Die beiden Vorsitzenden verwahrten sich energisch gegen die Sichtweise von Prof. Scholz und erinnerten an die schlimmen Vorfälle beim G 8-Gipfel in Genua vor wenigen Wochen: "Dort sind Carabinieri, also Soldaten und sogar Wehrpflichtige, ohne entsprechende Ausbildung und Vorbereitung im Grunde genommen verheizt worden. Der Fall sollte genug Mahnung sein, Aufgaben und Berufsbilder strikt getrennt zu halten."

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