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Innenminister und -senatoren der Länder machen Druck

„Ohne Digitalfunk bekommen wir ein Sicherheitsproblem“

BREMEN:.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat auf ihrer Sitzung am 5.und 6. Dezember 2002 in Bremen die Notwendigkeit der Ablösung des Analogfunks durch den Aufbau eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprach- und Datenfunksystems bekräftigt. Mit der Realisierung des Vorhabens soll möglichst umgehend begonnen werden.

Mit scharfen Worten haben der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse und Nordrhein-Westfalens Innenminister Dr. Fritz Behrens die Blockadehaltung der Finanzminister kritisiert. Dr. Fritz Behrens gegenüber der GdP: „Auf der Bremse stehen die Finanzminister, die offenkundig immer noch nicht überzeugt sind von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit der Einführung des Digitalfunks.“

IMK-Vorsitzender Böse: „Wir stehen unter einem großen zeitlichen Druck und es kann nicht sein, dass die Finanzministerkonferenz uns immer weiter hinhält und immer mehr Zeit vergeht. Wir haben ein Sicherheitsproblem dadurch. Wir brauchen Digitalfunk. Digitalfunk ist durch Analogfunk alter Art nicht ersetzbar, auch nicht durch Handys oder was auch immer dort diskutiert wird. Wir benötigen Digitalfunk und wenn wir Digitalfunk für die Polizeien nicht erhalten, dann werden wir in Zukunft nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch ein finanzielles Problem haben, denn Digitalfunk ist billiger als Analogfunk auf die Dauer, wobei Analogfunk wirklich eine veraltete Technik ist. Es kann nicht sein, dass Länder wie Tschechien, die Slowakei, Slowenien Digitalfunk haben und Deutschland mit seinem technischen Standard diesen nicht einführen kann.“

Auf ihrer Konferenz hat die IMK den Bericht der ZED über die Arbeit der „Gruppe Anforderungen an das Netz“ (GAN) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die durch die GAN formulierten Anforderungen sind die Grundlage für den Aufbau eines digitalen BOS-Sicherheitsfunknetzes (Basisstufe), das gemeinschaftlich-solidarisch geplant, aufgebaut und finanziert werden soll.

Eine weitere Reduzierung der Anforderungen ist mit den operativ-taktischen Bedürfnissen der BOS nicht vereinbar und würde die Aufwendungen für die Systemumstellung nicht rechtfertigen. Die IMK betont, dass mit der durch die GAN vorgelegten Kalkulation eine verlässliche Obergrenze für die Kosten eines digitalen BOS-Sicherheitsfunknetzes vorliege. Ein Digitalfunknetz auf dieser Grundlage werde leistungsfähiger und kostengünstiger sein als der bisherige Analogfunk sein wird.

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Innenministerkonferenz und Finanzministerkonferenz zur Herstellung der Etatreife des Projekts soll sich nun ohne weitere Vorbedingungen mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf der Basis der vorliegenden Daten und Erkenntnisse, der Art und Ausgestaltung des Netzbetreibermodells, mit dem Finanzierungsmodell und mit dem Konzept des Vergabeverfahrens befassen. Außerdem schlägt die IMK die Mitwirkung der Rechnungshöfe von Bund und Ländern in der gemeinsamen Arbeitsgruppe vor. Spätestens Anfang Januar soll die Arbeitsgruppe zusammentreten. Die Innenminister und -senatoren sind der Auffassung, dass mit dem Bericht der ZED über die Ergebnisse der „Gruppe Anforderungen an das Netz“ eine wesentliche Grundlage für die Einleitung des Vergabeverfahrens vorliege und im Laufe nächsten Jahres mit dem Vergabeverfahren begonnen werden könne.

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