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Überall gibt es ein Bedürfnis nach Sicherheit

Zu den Grundlagen der Staatslehre gehört die Feststellung, dass der Staat der Gesellschaft die Ordnung gibt. Also ist die Gewährleistung der Sicherheit eine Staatsaufgabe. In den 90er Jahren wurde das Ziel eines „Minimalstaates“ verfolgt und Personalabbau betrieben. Trotz eines Jahrzehntes der „Bedrohungsrhetorik“ fehlt es noch immer an einem Gesellschaftsentwurf, der den Bedürfnissen der Menschen nach […]

Jörg Radek, Vorsitzender GdP Bundespolizei

Zu den Grundlagen der Staatslehre gehört die Feststellung, dass der Staat der Gesellschaft die Ordnung gibt. Also ist die Gewährleistung der Sicherheit eine Staatsaufgabe. In den 90er Jahren wurde das Ziel eines „Minimalstaates“ verfolgt und Personalabbau betrieben. Trotz eines Jahrzehntes der „Bedrohungsrhetorik“ fehlt es noch immer an einem Gesellschaftsentwurf, der den Bedürfnissen der Menschen nach Sicherheit und Ordnung gerecht wird: Die Organisation der Sicherheitsbehörden in den Ländern und beim Bund hat sich bewährt. In einem Europa ohne Grenzen ist es für die Menschen kaum zu akzeptieren, dass das Sicherheitsnetz größere Lücken erhält.

Die Menschen vertragen und wollen keine „rechtsfreien Räume“, nicht an den Grenzen und auch nicht auf den Bahnhöfen! Überall und vor allem zu jeder Zeit haben die Menschen ein Grundbedürfnis nach Sicherheit. Also nicht nur beim Treffen von Staats- und Regierungschefs und nicht nur im bayrisch-österreichischen Grenzraum.

Gerne werden für unsere Arbeit Zahlenvergleiche herangezogen, deren Methodik der Betriebswirtschaftslehre entstammen, für die Polizei jedoch unpassend sind. Denn für die Polizei gilt: 1.) Nur eine vor Ort präsente Polizei trifft Feststellungen und 2.) jede Statistik bildet nur das „Hellfeld“ ab. Dies gilt immer gleichermaßen für alle gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei.

Wir stellen bei der Vielfalt von Aufgaben und bei der vorhandenen Personalstärke erhebliche Unterschiede fest: Einerseits besteht ein Mehrbedarf, anderseits blockieren wir durch interne Weisungen Personalverstärkungen. Die Personalstärke an der Schengen-Binnengrenze West beträgt nur ein Drittel der Personalbemessung an der Schengen-Binnengrenze Ost. Abwesenheiten, insbesondere aufgrund von Krankheit, müssen zusätzlich eingerechnet werden.

Für die gesetzlichen Aufgaben an den Grenzen zu Polen und Tschechien wurde das Personal berechnet: Freiwerdende Stellen werden nicht besetzt; wer nicht da ist, kann nichts feststellen.

Nur zu einem der neun Nachbarstaaten gelingt es uns derzeit gesetzlich und taktisch den Grenzschutz zu gewährleisten. Aber auch weil andere Aufgaben, zum Beispiel an den Bahnhöfen, vernachlässigt werden.

Der Erfolg der zeitweiligen Wiedereinführung von Grenzkontrollen belegt, dass es einen wesentlich höheren tatsächlichen Bedarf an Polizeipräsenz gibt, als es uns die üblichen Statistiken glauben machen wollen. Das rechtfertigt unsere GdP-Forderung nach weiterer deutlicher Personalmehrung für die Bundespolizei. Außerdem sprechen wir uns für flexible, lagebildabhängige Kontrollen aus. Egal in welcher Region.

Jörg Radek

pdf GdP-Konsolidierungsprogramm „Grenze“ (Auszug aus dem allg. Konsolidierungsprogramm)
pdf GdP-Konsoldierungsprogramm BPOL

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