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GdP Niedersachsen: Landesregierung muss Beamtinnen und Beamte mindestens verfassungskonform besolden

Hannover.

Die GdP erwartet von der Landesregierung, der Rolle als Dienstherr gerecht zu werden und die Beschäftigten angemessen zu alimentieren. Dabei muss nicht nur die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Zweifel gezogene Verfassungskonformität eine Rolle spielen, sondern auch Wertschätzung und Anerkennung der täglichen Arbeit müssen spürbar werden. Die GdP wird dazu weiterhin öffentliche Aktionen durchführen und ihre Forderungen bekräftigen.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP: „Die GdP fordert die Landesregierung auf, nun endlich aktiv zu werden und die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten unabhängig von der Entscheidung des BVerfG angemessen zu besolden. Dabei muss die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes/einer Sonderzahlung ausdrücklich mit beleuchtet werden.“

Das BVerwG hält die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise für zu niedrig bemessen. Ebenso sollen die Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016 nicht angemessen alimentiert worden sein. So hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden und dem BVerfG zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vorgelegt.
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