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Gewalt gegen Polizei steigt – 2.658 verletzte Vollzugsbeamte im Jahr 2015

GdP Berlin fordert Paragraf § 115 StGB zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen

Berlin.

7.060 Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte gab es im vergangenen Jahr. Insgesamt wurden dabei 2.658 Beamtinnen und Beamte während der Ausübung ihres Dienstes verletzt. Fast jeder sechste Polizist in der Hauptstadt, mehr als sieben jeden Tag. Seit Jahren steigt die Gewalt gegenüber Polizisten. „Das muss ein Ende haben, wir brauchen endlich einen neuen Paragrafen 115 StGB, der derartige Angriffe zu einem Straftatbestand deklariert“, fordert die GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp.

Jeder Angriff auf Polizeibeamte ist ein Angriff auf den Staat

Die Gewalt gegen Polizisten steigt. Immer wieder kommt es während Demonstrationen, bei Festnahmen und Durchsuchungen, bei Fahrzeugkontrollen oder Einsätzen wegen Streitigkeiten zu Übergriffen auf Beamtinnen und Beamte der Polizei. „Das ist nicht tolerierbar. Hier muss ein deutliches Signal gesetzt werden. Jeder Angriff auf eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten ist ein Angriff auf den Staat und unsere demokratischen Grundsätze“, sagt Philipp. Erst am vorletzten Wochenende wurden Einsatzkräfte bei der Begehung eines Szenelokals in der Rigaer Straße bespuckt, beworfen und mit unbekannten Flüssigkeiten überschüttet. 15 Polizisten erlitten bei den Maßnahmen Verletzungen.

Es kann bei jedem Einsatz zu verletzten Polizisten kommen

Speziell in der Direktion 5 (Friedrichshain-Kreuzberg) kommt es immer wieder zu derartigen Taten. Am 13. Januar wurde ein Kontaktbereichsbeamter während einer Fahrzeugkontrolle hinterhältig attackiert, beim Aufzug „Für Freiräume“ am 6. Februar chemisch bearbeitetes Konfetti auf Polizisten geworfen, das sich durch die Schutzkleidung ätzte. „Wir brauchen natürlich Verbesserung in der Ausrüstung. Die Investitionen würden nicht mal annähernd so hoch ausfallen wie die Schadenssumme durch verletzte Kolleginnen und Kollegen“, so Philipp. Allein im Jahr 2015 sind der Behörde durch Dienstunfallfürsorgeleistungen Aufwendungen in Höhe von 2.502.987,90 € entstanden. Philipp: „Es sind aber nicht allein diese Angriffe in den vorab als gefährlich eingestuften Einsatzlagen. Erst am Montag hat ein Kollege eine Personalienüberprüfung am Alexanderplatz mit einer Platzwunde an der Augenbraue und eine Ohrverletzung bezahlt. Sie können ebenso gut mit Golfschlägern oder Messern attackiert werden, wenn sie wegen Hausfriedensbruch im Einsatz sind oder ein Verkehrsteilnehmer kontrollieren.“

Eine gesetzliche Veränderung ist notwendig

Bisher werden Angriffe dieser Art als Bagatelldelikte gewertet, da der bisherige Straftatbestand (§ 113 StGB) nur greift, wenn sich ein Polizist während des Angriffs in einer Vollsteckungshandlung befindet. „Beim Blick auf die Gewaltentwicklung muss hier mit dem neuen Paragrafen § 115 StGB nachjustiert werden, um diejenigen zu schützen, die unsere innere Sicherheit schützen sollen. Ansonsten werden verletzte Polizisten weiterhin billigend in Kauf genommen“, so Philipp. Der Paragraf würde jeglichen Angriff auf Polizisten während der Ausübung des Dienstes mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestrafen.

203 Polizeifahrzeuge angegriffen

Ein weiteres Problem sind die vielen Attacken auf Polizeifahrzeuge. Insgesamt wurden 203 deutlich erkennbare Polizeifahrzeuge angegriffen. Hinzu kommen Attacken auf die vor der Dienststelle geparkten Privatwagen der Kolleginnen und Kollegen. Allein 45 wurden in der Direktion 5 registriert. „Es ist ein erster positiver Schritt, dass der Innensenator und der Polizeipräsident in den Abschnitten 51 und 53 sieben Fahrzeuge mit neuen Sicherheitsfolien einsetzen. Die Zahlen zeigen aber auch, dass wir den Schutz flächendeckend benötigen“, sagt Philipp. So wurden auch in den Direktionen 2 und 6 mehr als 20 Fahrzeuge beschädigt. „Wir dürfen nicht vergessen, dass es hier keinesfalls nur um Sachbeschädigungen geht. Wer einen Stein oder einen Brandsatz auf ein Polizeifahrzeug wirft, riskiert, dass dabei auch Menschen verletzt werden“, so Philipp weiter.
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