GdP zu den polizeilichen Einsätzen am Tag der Arbeit
Schilff: 1. Mai ist auch in Krisenzeiten ein Feiertag des Versammlungsrechts
Weder guter noch schlechter Protest
Wenn es bei angemeldeten Demonstrationen Provokationen und bewusste Gesetzesübertretungen geben sollte, werden Schilff zufolge die Einsatzkräfte mit Augenmaß, wenn notwendig aber auch mit der gebotenen Konsequenz dagegen vorgehen. Es gebe aus polizeilicher Sicht genau so wenig einen guten wie einen schlechten Protest gegen andere Meinungen, es gebe nur einen verfassungsgemäßen Protest.
Es sei wichtig, dass die Politik zugleich Handlungssicherheit beim Blick auf das Vermummungsverbot schaffe, da die Lage aufgrund des momentan üblichen Mund- und Nasenschutzes aus Sicht der GdP schwer zu handhaben sein werde.
Den bundesweit eingesetzten polizeilichen Kräften wünschte Schilff friedliche Einsätze, gute An- und Rückfahrten sowie gute Gespräche mit den Demonstrierenden. In diesen Zeiten gelte es, solidarisch zu sein. „Ich persönlich würde mich schon sehr freuen, wenn meine eingesetzten Kolleginnen und Kollegen neben der Uniform nur ihren Mund-Nasen-Schutz tragen müssten, weil sich die Teilnehmenden an die Abstandsregelungen und hygienischen Maßnahmen halten.“
Es sei wichtig, dass die Politik zugleich Handlungssicherheit beim Blick auf das Vermummungsverbot schaffe, da die Lage aufgrund des momentan üblichen Mund- und Nasenschutzes aus Sicht der GdP schwer zu handhaben sein werde.
Den bundesweit eingesetzten polizeilichen Kräften wünschte Schilff friedliche Einsätze, gute An- und Rückfahrten sowie gute Gespräche mit den Demonstrierenden. In diesen Zeiten gelte es, solidarisch zu sein. „Ich persönlich würde mich schon sehr freuen, wenn meine eingesetzten Kolleginnen und Kollegen neben der Uniform nur ihren Mund-Nasen-Schutz tragen müssten, weil sich die Teilnehmenden an die Abstandsregelungen und hygienischen Maßnahmen halten.“