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8. Sicherheitskonferenz der GdP-Sachsen-Anhalt:

GdP-Sachsen-Anhalt: Benötigte Personalstärke neu berechnen

Magdeburg.

Die Landesregierung ist der Meinung, dass die Innere Sicherheit und Ordnung im Land im Jahre 2020 mit 5.423 Polizeibeamtinnen und Beamten gewährleistet werden kann. Als Begründung wird das Verhältnis von Einwohner je Polizeibeamter als Vergleich (die sogenannte Polizeidichte) herangeführt. Dazu kommen noch 869 Beschäftigte in der Verwaltung. Die GdP ist der Auffassung, dass sich die zukünftige Stärke der Polizei nach den Eckdaten, die sich aus den Einsätzen aus Anlass von Großereignissen, Straftaten, Verkehrsunfälle und für die Präventionsarbeit ergeben, berechnet werden muss. Dazu muss natürlich die Anzahl der Einwohner und die zu betreuende Fläche beachtet werden.

Auf der 8. Sicherheitskonferenz der GdP wurde gemeinsam mit dem Finanz- und dem Innenminister beraten, welche Möglichkeiten es gibt, den Personalbedarf der Landespolizei zukünftig sicherzustellen.

In der Konferenz hat die GdP darauf aufmerksam gemacht, dass die real vorhandenen Beamten in der Polizei bereits 2017 die angestrebte Zahl von 5423 für 2020 unterschreiten werden.
Für die GdP besteht die Lösung in einem deutlich erhöhten Einstellungskorridor.

Dazu der Innenminister Holger Hövelmann: „Wir müssen den Einstellungskorridor für die Polizei ab den nächsten Jahr deutlich erhöhen.“

Der Finanzminster Jens Bullerjahn sicherte in der Konferenz zu, dass in der Fortschreibung des PEK im Entwurf der Landesregierung für die Landespolizei 180 Neueinstellungen vorgesehen werden. Diese Anzahl der NE wird bis zum Jahr 2025 eingestellt.
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