Stellungnahme der GdP
Anhörung zum Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz im Bundestag
Deutliche Kritik übte GdP-Vize Radek als Sachverständiger aber daran, dass die Regierung weiterhin nichts in Sachen Ruhegehaltsfähigkeit ändern will: „Die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Bund war ein schwerer Fehler, der sich auch negativ auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber auswirkt.“ Daher sei die Einführung einer amtszulagenähnlichen Zulage ähnlich der in Bayern (Sicherheitszulage für besondere Berufsgruppen) notwendig. Außerdem solle die Kappungsgrenze der seit der Wiedervereinigung verdienten Versorgung für Ost-Beamte abgeschafft werden, da sie eine große Ungerechtigkeit darstellt.
Weiterhin sieht die GdP Veränderungsbedarf bei folgenden Punkten:
- Versorgungslücke bei geschiedenen Beamtinnen und Beamten mit einer besonderen Altersgrenze
- Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes sollte wiedereingeführt werden
- Gesetzesvorbehalt der Polizeizulage für Zollbeamtinnen und –beamte
- Wohnungszuschuss/Kaufkraftausgleich
- Erweiterung der Einsatzversorgung im Ausland
- Stellenzulage für Polizeiärzte
- Versorgungsrücklage
- Mehrarbeitsausgleich
- Erschwernisabgeltung im Auslandsverwendungszuschlag
- Arbeitszeitunabhängiger Familienzuschlag