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26. Ordentlicher Bundeskongress der GdP:

Kommission hat mit Beratung der Kongressanträge begonnen

Berlin.

299 Anträge, Ausdruck lebendigen Gerwerkschaftslebens, türmen sich in der Bundesgeschäftsstelle und warten auf die Behandlung durch die Delegierten des 26. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 26. bis 29. November in Berlin. Die Themen sind so vielfältig wie der Satzungsauftrag der GdP, nämlich die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei zu vertreten und zur Durchsetzung zu verhelfen.

Beratungsmarathon erleichtern

Um den Delegierten des Kongresses den zu erwartenden Beratungsmarathon zu erleichtern, nahm am heutigen Dienstag die Antragsberatungskommission in Berlin ihre dreitägige Arbeit auf. Ihre Mitglieder, Vertreter aus den Landesbezirken und Bezirken, den Personengruppen des Bundes, des geschäftsführenden Bundesvorstandes und der Bundesgeschäftsstelle sichten, ordnen und fassen die Anträge zu Themengebieten dort zusammen, wo sie inhaltlich gleich gelagert sind. Den Vorsitz in der Antragsberatungskommission führt ein Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes. In diesem Jahr ist es Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender und Vorsitzender des GdP-Landesbezirks Niedersachsen.



Auf der Basis der Empfehlungen der Antragsberatungskommission, die in dieser Woche formuliert werden, erarbeitet der Geschäftsführende Bundesvorstand im zweiten Schritt eine Liste aller zur Annahme empfohlenen Anträge, die deshalb im Einvernehmen zusammengefasst und ohne Aussprache beschlossen werden können (Konsensliste).



Er legt diese Liste dem unmittelbar vor dem Kongress tagenden Bundesvorstand zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese Konsensliste wird daraufhin den Delegierten als Tischvorlage vorgelegt und zu Beginn der Antragsberatung abgestimmt. Unmittelbar vor der Abstimmung über die Konsensliste weist die Verhandlungsleitung darauf hin, dass jeder/jede Delegierte berechtigt ist, die Entfernung eines oder mehrerer Anträge von der Konsensliste zu verlangen. Anträge, die nicht auf der Konsensliste stehen, werden mit Aussprache behandelt.

Weitere Impressionen

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