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Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz: Nachbesserungen zugesagt

Berlin.

Der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende der GdP Michael Reinke hat mit dem Leiter der Abteilung „Dienstrecht“ in der Senatsverwaltung für Inneres, Herrn Weyrich, ein Gespräch über die Auswirkungen des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes geführt. Michael Reinke hat über Beispielberechnungen von Beamtinnen und Beamten informiert, deren Besoldungsniveau sich durch die Neuregelung/Überleitung verschlechtert hat, auch über den verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen von -1 von hundert. Weyrich hat eingeräumt, dass im Gesetzgebungsverfahren die verkürzte „Lebensarbeitszeit“ einzelner Beamtengruppen (unter anderem Polizei und Feuerwehr) im Gesetz nicht berücksichtigt wurden und „Nachbesserungen“ zugesagt.

Erforderliche Gesetzesänderungen werden 2012 in Abstimmung mit Senat und Abgeordnetenhaus vorbereitet (siehe §§ 2 und 3 des Gesetzes).

Er hat den Kollegen Reinke darüber hinaus ausdrücklich gebeten, ihm alle Berechnungsbeispiele der Besoldung, die zu Verschlechterungen geführt haben, vorzulegen und seine Bereitschaft erklärt, darüber mit der GdP im Gespräch zu bleiben.

Wir „werden sie an ihren Taten messen“ hat dazu Michael Reinke erklärt. Es zeichne sich aber ab, dass die von der GdP immer favorisierte politische Lösung für die Kolleginnen und Kollegen besser ist als eine juristische.

Bis zu einer Entscheidung der Gerichte hätten die Betroffenen lange warten müssen, ohne zu wissen, wie sie ausgeht. Senat und Parlament hätten unter diesen Umständen die Gerichtsentscheidung abgewartet, da politisch unter diesen Umständen kein Handlungsbedarf bestanden hätte.
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