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GdP zum Abschluss des Verkehrsgerichtstages

Verkehrsexperten greifen GdP-Forderung nach höheren Sanktionen für gefährliche Verkehrsverstöße auf

Foto: Ringo.Zone - http://www.pixelio.de
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Goslar/Düsseldorf.

Der 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar fordert höhere Sanktionen für gefährliches Verhalten im Straßenverkehr. „Das ist ein wichtiges Signal, dass der Gesetzgeber jetzt zügig aufgreifen muss“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Arnold Plickert am Freitag in Düsseldorf. Die GdP hatte sich im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags in einer gemeinsamen Initiative mit der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) dafür eingesetzt, dass sich ein eigener Arbeitskreis mit dem Thema Sanktionen im Straßenverkehr befasst hat.

Kontrolldruck erhöhen

Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Arnold Plickert - Foto: GdP/Hagen Immel
Stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender Arnold Plickert - Foto: GdP/Hagen Immel
Das Ergebnis kann sich aus Sicht der GdP sehen lassen: Insbesondere Geschwindigkeits-, Abstands- und Überholverstöße sollen deutlich stärker sanktioniert werden. Die Empfehlung umfasst neben einer Erhöhung der Geldbußen ausdrücklich auch die schnellere Verhängung von Fahrverboten. Plickert betonte: „Es geht nicht darum, pauschal Bußgelder nach oben anzupassen, sondern gerade dort, wo es besonders gefährlich ist, mit einer höheren Sanktion eine Verhaltensänderung herbeizuführen.“

Ausdrücklich zu begrüßen ist aus Sicht der GdP auch, dass der Verkehrsgerichtstag erneut gefordert hat, den Kontrolldruck zu erhöhen. „Auch hohe Sanktionsandrohungen wirken nicht, wenn Verstöße nicht tatsächlich geahndet werden. Dafür muss dann auch das Personal zur Verfügung gestellt werden, dass bei der Polizei nach wie vor fehlt“, so der stellvertretende GdP Bundesvorsitzende.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis aus Sicht der GdP ist, dass sich der Verkehrsgerichtstag auch dafür ausgesprochen hat, dass es nach einer Unfallflucht mit Personenschaden grundsätzlich bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt. „Es ist richtig, dass der Verkehrsgerichtstag der Idee, diese Regelvermutung im Strafgesetzbuch zu streichen, eine Absage erteilt hat“, fasst Plickert zusammen.
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