Das Urteil unterstreiche das Nein der GdP zur Beteiligung der Fußballvereine an den Kosten von Polizeieinsätzen. „Die Vereine sind nicht diejenigen, die Fußballgewalt provozieren und die teils massiven Polizeieinsätze verursachen. Fußballgewalttäter müssen von den Stadien ferngehalten werden. Das funktioniert nicht mit dem Taschenrechner“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende.

Der Bremer GdP-Landesvorsitzende Jochen Kopelke äußerte Zweifel daran, dass mögliche Vereinszahlungen der inneren Sicherheit zugutekämen. „Eher wird die Kita saniert, als die Polizeistandorte.“ Das hätten Erfahrungen mit „kreativen Ansätzen“ des Bremer Senats in der Vergangenheit gezeigt.

„Die rund 13.700 Störer und Krawallmacher in den drei Profiligen werden die Vereine nicht allein durch gutes Zureden in den Griff bekommen“, mahnte Malchow. Notwendig sei, dass Sportgewalttäter unverzüglich identifiziert werden und schnell eine spürbare Strafe erhielten. Clubs und Polizei müssten dabei eng zusammenarbeiten.

Die GdP bekräftigte ihre Forderung nach Meldeauflagen und Bereichsbetretungsverboten, um bekannte Gewalttäter von den Kurven fern zu halten. Zwar sei dies nur durch entsprechenden polizeilichen Ermittlungsaufwand zu gewährleisten, „dem Spiel würde es jedoch gut tun“.