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Videoüberwachung: GdP im Expertengespräch beim 21. Europäischen Polizeikongress

Bruchmüller: Schwieriger Polizeispagat zwischen Ermittlungserfolg und Datenschutz

Foto: Zielasko
Foto: Zielasko
Berlin.

Videoaufnahmen sind nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein wirksames Instrument zur Aufklärung von Straftaten. „Kaum waren die von einer Überwachungskamera aufgezeichneten Bilder des sogenannten Berliner U-Bahn-Treters oder des Brandanschlags auf einen Obdachlosen in einer U-Bahnstation in den Medien veröffentlicht worden, liefen auch schon die ersten Hinweise auf mutmaßliche Täter bei der Polizei ein. Und unsere Kolleginnen und Kollegen brauchten dann nicht mehr lange, um die Täter zu fassen. Solche relativ schnellen Ermittlungserfolge liefern gute Argumente für die permanente Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche“, betonte Jörg Bruchmüller, Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstandes, am Mittwoch in einer Expertenrunde des 21. Europäischen Polizeikongresses in Berlin.

Flächendeckende Videoüberwachung weiter abgelehnt

Jörg Bruchmüller, im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand zuständig für Internationales und Finanzen, bei seiner Rede auf dem 21. Europäischen Polizeikongress. Foto: Zielasko
Jörg Bruchmüller, im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand zuständig für Internationales und Finanzen, bei seiner Rede auf dem 21. Europäischen Polizeikongress. Foto: Zielasko
Zudem fühle sich die Öffentlichkeit an der Festnahme mittelbar beteiligt und sehe sich in ihrer Auffassung: Opfer- vor Täterschutz bestärkt, erklärte Bruchmüller, verwies aber gleichzeitig auf rechtlich wie ethisch notwendige Grenzziehungen für den Einsatz dieser sich ständig weiterentwickelnden Technik. Bruchmüller: „Das Bundesverfassungsgericht hat schon eine bloße Kamera-Monitor-Übertragung als intensiven Grundrechtseingriff bewertet, weil der Betroffene davon abgehalten werden könnte, seine Grundrechte wahrzunehmen.“

Innerhalb des momentan abgesteckten rechtlichen Rahmens hält die Gewerkschaft der Polizei Videoüberwachung für technisch umsetzbar und polizeilich sinnvoll. Eine Ausweitung der Maßnahme könne jedoch nur für solche Orte erfolgen, die erstens als gefährliche Orte zu bewerten seien, oder auch besondere Erkenntnisse aus der Terrorismusbekämpfung zu Grunde lägen wie bei Weihnachtsmärkten. Flächendeckende Überwachung beispielsweise von Stadtteilen ohne nachvollziehbare und überprüfbare Gefährdungsexpertisen lehne die GdP weiterhin ab.

„Fakt ist aber auch, dass es für die Polizei zunehmend schwieriger wird, den Spagat zwischen individueller und kollektiver Sicherheit, also vor allem polizeilicher Prävention und Repression, und prinzipiell nützlichen Einsatzmitteln wie Videoüberwachung, die einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage bedürfen, zu halten“, verdeutlichte der Gewerkschafter, der für die GdP in Brüssel seit fast zwei Jahren internationale Aufgaben wahrnimmt.

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