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Hooligan-Gruppen sind kriminelle Vereinigungen

Bundesrichter senden klares Signal an harten Kern der Fußball-Gewaltszene

Berlin.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass es sich bei organisierten Hooligan-Gruppen um kriminelle Vereinigungen handelt, sieht sich die Polizei im Kampf gegen die Gewalt rund um das Fußballgeschehen gestärkt. Rund ein Woche vor dem Start in die Rückrunde der Bundesliga ist das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofs laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein klares Signal an den harten Kern der Fußball-Gewaltszene. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow sagte am Donnerstagnachmittag: "Diese kleine Gruppe hoch aggressiver Täter lebt unter dem Deckmantel des Fußball ihre archaischen Gewaltfantasien aus. Jetzt kann die Polizei gegen solche kriminelle Vereinigungen viel massiver und wirkungsvoller vorgehen."

Die klare Ansage der Karlsruher Richter nimmt nach Auffassung der GdP die Vereine stärker in die Pflicht, diese Gewalttäter aus den Stadien zu verbannen. GdP-Chef Malchow: "Die Clubs dürfen sich jetzt nicht zurücklehnen und sagen, prima, die Polizei macht das jetzt für uns. Vielmehr müssen sich die Funktionäre der Vereine in ihren Spitzengremien unmissverständlich positionieren und erstens in ihrer Fan-Szene aufräumen, und zweitens, jegliche Bestrebungen von Hooligans Vorstandsposten zu erlangen, abwehren und einen Riegel vorschieben."

Die BGH-Entscheidung unterstütze die jahrelangen Bemühungen des Deutschen Fußball-Verbandes (DFB) und des Ligaverbandes, DFL, mit allen Mitteln gegen Gewalt im Fußball vorzugehen, sagte Malchow. "Deshalb ist heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger."

Link: GdP-Vize Jörg Radek im Interview mit dem Radiosender Bayern 2

Download: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur "Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen im Rahmen von verabredeten Schlägereien"

Link: Mehr Hintergrund zum Thema auf der Homepage des BGH
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