Bundesverwaltungsgericht bestätigt Gewerkschaft der Polizei bei Freizeitausgleich von Bereitschaftszeiten
Malchow: Bereit sein für den Einsatz ist wie Einsatz
Ganz egal ob in Flensburg, Garmisch-Partenkirchen, Aachen oder Dresden
Die Feststellung der Richter, dass Zeiten reiner Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheiten ohne dienstliche Inanspruchnahme keine als Mehrarbeit ausgleichspflichtigen Dienstzeiten seien, müsse differenziert bewertet werden, so Malchow. Insbesondere mehrtägige heimatferne Einsätze, aber auch kürzere Lagen erforderten in der Regel eine permanente Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen. Hier lägen in der Regel Bereitschaftsdienstzeiten vor, da sich die Beamtin beziehungsweise der Beamte an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort zu einem jederzeitigen Einsatz bereitzuhalten habe. "Eine 1:1 Abgeltung solcher Bereithaltungszeiten, in denen die Kolleginnen und Kollegen nicht frei über ihre Zeit disponieren können, muss ebenfalls gewährleistet sein", forderte Malchow. Die GdP hatte die Klage eines der Prozessbeteiligten anwaltlich unterstützt.
Malchow: „Der Richterspruch beendet die in den letzten Jahren von der GdP massiv kritisierte Fall-zu-Fall-Mentalität der Dienstherrn. Die Bürger hierzulande erwarten zurecht in ganz Deutschland die gleiche Qualität polizeilicher Arbeit. Genauso erwarten meine Kolleginnen und Kollegen, dass sie gleich behandelt werden, ganz egal ob in Flensburg, Garmisch-Partenkirchen, Aachen oder Dresden. Bei allen deutlichen Vorteilen des Föderalismus müssen die erkennbaren Nachteile ausgemerzt werden.“
Der GdP-Bundesvorsitzende forderte die Länder auf, für die Polizei zeitnah nachhaltige Personalkonzepte vorzulegen. Das Leipziger Urteil mache es ab sofort nicht mehr möglich, mit dem Kappen von Freizeit Personallücken zu kaschieren. Zudem seien Länder und Bund in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Freizeit innerhalb der gültigen Frist genommen werden könne und nicht aus Mangel an Gelegenheit verfalle. „Wer viel Bereitschaft hat, hat jetzt eben genauso so viel frei. Dadurch dürfen keine Lücken entstehen oder andere Aufgabengebiete vernachlässigt werden“, sagte Malchow.
Malchow: „Der Richterspruch beendet die in den letzten Jahren von der GdP massiv kritisierte Fall-zu-Fall-Mentalität der Dienstherrn. Die Bürger hierzulande erwarten zurecht in ganz Deutschland die gleiche Qualität polizeilicher Arbeit. Genauso erwarten meine Kolleginnen und Kollegen, dass sie gleich behandelt werden, ganz egal ob in Flensburg, Garmisch-Partenkirchen, Aachen oder Dresden. Bei allen deutlichen Vorteilen des Föderalismus müssen die erkennbaren Nachteile ausgemerzt werden.“
Der GdP-Bundesvorsitzende forderte die Länder auf, für die Polizei zeitnah nachhaltige Personalkonzepte vorzulegen. Das Leipziger Urteil mache es ab sofort nicht mehr möglich, mit dem Kappen von Freizeit Personallücken zu kaschieren. Zudem seien Länder und Bund in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Freizeit innerhalb der gültigen Frist genommen werden könne und nicht aus Mangel an Gelegenheit verfalle. „Wer viel Bereitschaft hat, hat jetzt eben genauso so viel frei. Dadurch dürfen keine Lücken entstehen oder andere Aufgabengebiete vernachlässigt werden“, sagte Malchow.