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Aktuelle Stunde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern (M-V):

GdP M-V begrüßt CDU-Forderung nach „Null Toleranz“ bei Gewalt gegen Polizeikräften

Schwerin.

Anlässlich einer von der CDU-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Stunde sprachen sich alle demokratischen Fraktionen gegen die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten aus. „Polizistinnen und Polizisten fühlen sich seit Jahren von der Politik allein gelassen. Die Probleme der Polizei scheinen nicht mehr das Problem der Politiker unseres Landes zu sein. Da tut es gut, wenn Polizistinnen und Polizisten einmal im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. “, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher. Die GdP begrüßt die heutige Aussprache ausdrücklich. Es ist wichtig, dass sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns immer wieder dieses Themas annimmt.

Schumacher weiter: „Damit ist allemal ein Schritt in die richtige Richtung getan. Gewalt gegenüber Polizeibeschäftigten wird von Teilen der Bevölkerung immer mehr, als legitimes Protestmittel gegen den deutschen Rechtsstaat missverstanden. Ja, Polizei symbolisiert immer mehr den Rechtsstaat und wird deshalb zunehmend angegriffen. Diese gesellschaftliche Entwicklung betrachtet die GdP mit großer Sorge. Das klare Bekenntnis der demokratischen Parteien, dass es keine Toleranz bei Gewalt gegen Polizisten geben darf, war daher ein wichtiges Zeichen.“

Viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich im Stich gelassen und resignieren. Beleidigungen und Angriffe werden immer öfter gar nicht mehr angezeigt, da sie aus Sicht der Polizeibeschäftigten nichts mehr bringen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher alle demokratischen Parteien auf, nicht nur im Landtag zu debattieren, sondern endlich zu handeln und mehr für den Schutz der Polizistinnen und Polizisten zu tun.

Die Verweigerungshaltung der SPD – Innenminister zur Einführung eines neuen § 115 in das Strafgesetzbuch ist dabei kontraproduktiv. Niemand weiß es besser als Polizistinnen und Polizisten, dass Strafe allein Gewalt nicht verhindert. Aber darum geht es überhaupt nicht. Vielmehr geht es um die Ahndung aller Gewalttaten. Das ist aber mit dem alten § 113 StGB nicht möglich. Dort werden lediglich Handlungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen unter Strafe gestellt.
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