Aktuelle Stunde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern (M-V):
GdP M-V begrüßt CDU-Forderung nach „Null Toleranz“ bei Gewalt gegen Polizeikräften
Schumacher weiter: „Damit ist allemal ein Schritt in die richtige Richtung getan. Gewalt gegenüber Polizeibeschäftigten wird von Teilen der Bevölkerung immer mehr, als legitimes Protestmittel gegen den deutschen Rechtsstaat missverstanden. Ja, Polizei symbolisiert immer mehr den Rechtsstaat und wird deshalb zunehmend angegriffen. Diese gesellschaftliche Entwicklung betrachtet die GdP mit großer Sorge. Das klare Bekenntnis der demokratischen Parteien, dass es keine Toleranz bei Gewalt gegen Polizisten geben darf, war daher ein wichtiges Zeichen.“
Viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich im Stich gelassen und resignieren. Beleidigungen und Angriffe werden immer öfter gar nicht mehr angezeigt, da sie aus Sicht der Polizeibeschäftigten nichts mehr bringen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher alle demokratischen Parteien auf, nicht nur im Landtag zu debattieren, sondern endlich zu handeln und mehr für den Schutz der Polizistinnen und Polizisten zu tun.
Die Verweigerungshaltung der SPD – Innenminister zur Einführung eines neuen § 115 in das Strafgesetzbuch ist dabei kontraproduktiv. Niemand weiß es besser als Polizistinnen und Polizisten, dass Strafe allein Gewalt nicht verhindert. Aber darum geht es überhaupt nicht. Vielmehr geht es um die Ahndung aller Gewalttaten. Das ist aber mit dem alten § 113 StGB nicht möglich. Dort werden lediglich Handlungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen unter Strafe gestellt.
Viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich im Stich gelassen und resignieren. Beleidigungen und Angriffe werden immer öfter gar nicht mehr angezeigt, da sie aus Sicht der Polizeibeschäftigten nichts mehr bringen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher alle demokratischen Parteien auf, nicht nur im Landtag zu debattieren, sondern endlich zu handeln und mehr für den Schutz der Polizistinnen und Polizisten zu tun.
Die Verweigerungshaltung der SPD – Innenminister zur Einführung eines neuen § 115 in das Strafgesetzbuch ist dabei kontraproduktiv. Niemand weiß es besser als Polizistinnen und Polizisten, dass Strafe allein Gewalt nicht verhindert. Aber darum geht es überhaupt nicht. Vielmehr geht es um die Ahndung aller Gewalttaten. Das ist aber mit dem alten § 113 StGB nicht möglich. Dort werden lediglich Handlungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen unter Strafe gestellt.