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08.11.2010

... UND WIEDER ROLLT DER CASTOR!!!

Positionspapier der JUNGEN GRUPPE (GdP) zum CASTOR 2010

JUNGE GRUPPE (GdP) – wer sind wir eigentlich?

Ausgangslage:

Der Regierungswechsel ermöglichte es, die Vereinbarungen über den Ausstieg aus der Atomenergie zwischen Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu Gunsten der EVU neu zu regeln, und zwar so, dass die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke beschlossen wurde. Das hat die Debatte um die Atompolitik allgemein, aber auch um den derzeit rollenden CASTOR erneut entflammt und angestoßen.

Die bisherigen Transporte des Atommülls konnten nur unter massivem polizeilichen Einsatz gesichert werden, so sind auch in diesem Jahr wieder mehr als 16.000 Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen im Einsatz. Der Polizei kommt hierbei die Aufgabe zu, die sichere Ankunft des Transports in Gorleben zu gewährleisten. Darüber hinaus hat sie jedoch auch die Aufgabe, den friedlichen Verlauf von Protestbewegungen zu gewährleisten, um so den Atomgegnern, den betroffenen

Bürgern und Bürgerinnen und damit der friedlichen öffentlichen Meinungskundgabe den durch die Verfassung geforderten Raum zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG zu geben.

Die Transporte sind jedoch sehr häufig nicht nur mit Gefahren für die eingesetzten Beamten und Beamtinnen verbunden, sondern mit ihnen geht nicht selten gewalttätiger Protest einher. Vor diesem und dem Hintergrund der jüngsten Geschehnisse im Zusammenhang mit Stuttgart 21 fühlt sich die JUNGE GRUPPE (GdP) dazu verpflichtet, im Wohle der Kolleginnen und Kollegen, aber auch im Wohle der verfassungsrechtlich legitimierten Versammlungsfreiheit Position zu dem aktuell rollenden Castor zu beziehen.

CASTOR – Was steckt eigentlich dahinter?

Bei der Produktion von Atomenergie entsteht hochgiftiger und gefährlicher Atommüll. Dieser Atommüll wurde bis ins Jahr 2005 im Ausland aber auch in Deutschland zwischengelagert und anschließend in die Wiederaufbereitungsanlagen (WAA) nach La Hague (Frankreich) bzw. Sellafield (Großbritannien) verbracht. Dort wird der Müll aufbereitet; d.h. aus dem Müll wird Uran und Plutonium, soweit technisch möglich, gewonnen. Die Betreiber der Atomkraftwerke müssen das wiederaufbereitete Material und den „Restmüll“ zurücknehmen, um die vertraglichen Vereinbarungen mit Frankreich und Großbritannien einhalten zu können. Dieser Umstand hat die umfangreichen CASTOR-Transporte von hochgiftigem und gefährlichem Uran, von Plutonium und dem „Restmüll“ zu den Zwischenlagern zur Folge. Der Begriff CASTOR meint hier die Bezeichnung für die deutschen Behälter, in denen der Atommüll transportiert wird.

Atommüll, Verlängerung der Laufzeiten – die gesellschaftliche Debatte!

Der in den WAA aufbereitete Atommüll wird in Fässer gepresst und dann in Container verpackt, ehe er in das Zwischenlager nach Gorleben transportiert wird. Strittig ist jedoch, ob der Salzstock in Gorleben für die endgültige Lagerung des Mülls geeignet ist. Die Castorbehälter müssen 40 Jahre lang abkühlen, ehe sie endgelagert werden können. Die Behälter selbst bieten jedoch nur ca. 50 Jahre den Schutz vor hochradioaktiven Strahlen. Ob Gorleben letzten Endes geeignet ist, lässt sich nach Expertenmeinung jedoch frühestens in 15 Jahren sagen.

Nun ist es so, dass in Deutschland ca. 200.000 m³ Strahlenmüll existieren, welche in ca. 600.000 Atomfässern gelagert werden. Von diesen sind ca. 3 % hochradioaktiv, diese wiederum machen jedoch 95 % der Gesamtstrahlenbelastung aus. Derzeit befinden sich in Deutschland damit ca. 25.000 m³ hochradioaktiver Strahlenmüll, der sich durch die jüngste Verlängerung der Laufzeiten in 10 Jahren auf 36.400 m³, in 20 Jahren auf 43.800 m³ und in 30 Jahren auf 51.200 m³ erhöhen wird und damit fast verdoppelt, und das, obwohl bis heute kein sicheres Endlager für den Atommüll absehbar ist (Phoenix-Bericht vom 05.11.2010).

Das Endlager Morsleben in Sachsen-Anhalt wurde 1998 eingestellt, da es nicht sicher war und mit Wasser voll lief. Das Endlager Asse in Niedersachsen stürzte nach und nach ein, lief ebenfalls mit Wasser voll und verschüttete die Behälter, die nunmehr nach und nach geborgen werden müssen, ohne dabei eine zu große Strahlenbelastung durch die zum Teil defekten Fässer zu gewährleisten. Der Schacht Konrad ist als Endlager wiederum nur für leichten und mittelschweren Atommüll relevant, nicht jedoch für den sich künftig weiter wachsenden hochradioaktiven Müll.

Aus diesem Grund stoßen die CASTOR-Transporte immer auf erbitterten Widerstand der Bevölkerung, insbesondere aber auch von Umweltschutzorganisationen und der Initiative „x-tausendmal quer“.

Was bedeutet dies für die Polizei?

Der wachsende Widerstand aus der Bevölkerung und damit einhergehende Befürchtungen der gewalttätigen Einwirkung auf die Behälter stellen die Polizei zunehmend vor das Problem, die Behälter vor Beschädigungen etc. bis zum Zwischenlager Gorleben zu schützen. Durch einen möglichen Transport-Unfall und eine Strahlenbelastung sind nicht nur Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen gefährdet, sondern auch alle Menschen, die sich im Strahleneinwirkungsbereich befinden. Darüber hinaus ist nicht abschätzbar, welche Strahlenwirkung von den Behältern ausgehen und welche Gefahren sich daraus für die sich im Einsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, aber auch für die Menschen, die in Gleisnähe wohnen, ergeben.

Ein aus Sicht der JUNGEN GRUPPE (GdP) weiterer nicht unwesentlicher Punkt ist die Entscheidung, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Diese politische Entscheidung wird aus den o.g. Gründen von einer Vielzahl der Bevölkerung nicht akzeptiert, so dass vermehrt mit Widerstand gegen politische Entscheidungen, gegen Atomkraft und gegen CASTOR-Transporte im Besonderen zu rechnen ist.

Daraus ergeben sich die folgenden Forderungen der JUNGEN GRUPPE (GdP):

1. Die Laufzeiten der Atomkraftwerke müssen auf ein unbedingt notwendiges Maß begrenzt werden und dürfen nicht unter dem Motto „Was interessiert mich mein Gerede von gestern“ von Regierungswechsel zu Regierungswechsel neu ausgerichtet werden. Hier wird Politik auf dem Rücken der jungen „Generation“ gemacht, die später niemand mehr zu rechtfertigen vermag.

2. Wir werben bei den Bürgerinitiativen, den Anti-Atomkraftbewegungen und den Umweltverbänden für friedliche Protestaktionen und deeskalierendes und kooperatives Zusammenarbeiten mit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die den sicheren Transport zu gewährleisten haben. Auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind Bürger und haben eine Meinung, die im Rahmen der Aufgabenbewältigung jedoch eine untergeordnete Rolle zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit und Ordnung spielen muss!

3. Wir fordern die politischen Verantwortlichen, aber auch die politischen Mandatsträger der Opposition auf, mit gesetzlich legitimierten Mitteln ihre Anti-Haltung deutlich zu machen. Wir erwarten von diesen, das sie nicht zu zivilem Ungehorsam und zu Straftaten aufrufen, die letzten Endes Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die in der Verantwortung der Politik stehen, verfolgen und somit polizeiliche Maßnahmen gegen Menschen ergreifen müssen, die durch deren Aufruf aufgestachelt wurden. Bernhard Witthaut – stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP dazu: „Es kann wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber – und auch Abgeordnete der Opposition sind der Gesetzgeber – zu Gesetzesverstößen animieren.“

4. Die Energieversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Atommüll zurück zu nehmen. Aus diesem Grund sollten die Kosten für die Polizeieinsätze auch durch die Energieversorgungsunternehmen getragen werden. Einer Lobbypolitik erteilen wir eine klare Absage.

5. Wir sind gegen die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke und fordern nach wie vor den Ausstieg aus der Atomkraft und den fokussierten Einstieg in erneuerbare Energien. Deutschland sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen und den Bereich der Forschung mehr in den Mittelpunkt des Handelns stellen.

6. Wir fordern eine umfassende, bundesweit einheitliche Bewertung der durch unabhängige Gutachten erzielten Erkenntnisse hinsichtlich der möglichen Endlager für Atommüllbehälter.

7. Wir fordern zum Schutz der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Begleitung des Transports durch Strahlenschutzbeauftrage, die regelmäßige Überwachungs- und Schutzmaßnahmen durchführen.

8. Wir fordern die rechtliche Grundlage über eine angemessene Versorgungsgewährleistung bei möglicherweise zukünftig eintretenden Gesundheitsschäden, die in Folge von Strahlen auftreten können, wie z.B. Krebserkrankungen, ohne weitere Nachweisprüfung und ohne genaue Zuordnung zu einem bestimmten Ereignis.

9. Wir fordern eine umfangreiche und sachkundige Unterrichtung der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch ihre Führungskräfte im Rahmen der den Führungskräften zukommenden Fürsorgepflicht.

10. Wir fordern eine umfassende und den Gefahren und Bedingungen des Einsatzes gerecht werdende Ausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (warme Unterziehkleidung, Regenschutzkleidung, Schutzkleidung, Strahlenmessgeräte etc.).

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