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Information zu den GdP-Wahlchecks in DP-August und -September:

AfD unvereinbar mit GdP: Wer unser Zusammenleben in Frage stellt oder angreift, ist bei der GdP unerwünscht

Berlin.

Gleichzeitige Mitgliedschaften in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind nach Auffassung des GdP-Bundesvorstandes nicht miteinander vereinbar. Das beschloss das Gewerkschaftsgremium in einer Videositzung Mitte März. Die Gewerkschaft der Polizei hatte angekündigt, Mitglieder, die sich mit ihrer Parteimitgliedschaft zur AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren, aufzufordern, die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen. Sie seien in der GdP nicht willkommen.

Dietmar Schilff, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender. Foto: GdP/Hagen Immel
Dietmar Schilff, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender. Foto: GdP/Hagen Immel
Die Positionen und Meinungen der AfD, verdeutlichte der GdP-Vize, widersprächen dem solidarischen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, das von der GdP vertreten und geteilt werde. „Als GdP mit langer demokratischer Tradition stellen wir uns dem Ansinnen der AfD entschieden entgegen“, bekräftigte Schilff.

Immer öfter trete das wahre Antlitz der AfD zu Tage, sagte der Gewerkschafter. So hätten hochrangige AfD-Politikerinnen und -Politiker inmitten der Corona-Krise an den sogenannten Querdenken-Demonstrationen teilgenommen und dabei offen den Schulterschluss mit Rechtsextremen, Antisemiten, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern gesucht.

Diesen Eindruck, so Schilff, stützten nachrichtendienstliche Erkenntnisse. So gewinnen laut Verfassungsschutz völkisch-nationalistische Kräfte dieser Partei an Einfluss. Diese radikalisierten die AfD weiter. Viele Anhänger des nachweislich rechtsextremen „Flügels“ nähmen weiterhin eine tragende Rolle in der Partei ein.

„Die GdP wird weiterhin mit großem Engagement dafür eintreten, dass demokratische Teilhabe und politische Bildung gestärkt werden, um populistischen und extremistischen Erscheinungsformen und Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft entgegenzuwirken“, stellte Schilff fest. Die Gewerkschaft werde sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das freiheitliche Demokratieverständnis in der Polizei jederzeit gewahrt bleibe.

Demokratie schützen - Für eine klare Haltung gegen Hass, Hetze und Gewalt. Keine Zusammenarbeit mit der AfD und anderen rechtspopulistischen, -radikalen und -extremen Organisationen und Gruppen

Ziele und Grundwerte der Gewerkschaft der Polizei
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine politische Organisation, die sich unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften für die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei einsetzt. Sie bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und lässt sich in ihren Zielsetzungen leiten von den demokratischen Prinzipien und von den Grundrechten, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sind, für deren Verwirklichung sie aktiv eintritt. Die GdP setzt sich für den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und die weitere Demokratisierung von Staat und Gesellschaft ein. Undemokratische Bestrebungen jeder Art lehnt sie ab.

Die AfD – eine Gefahr für die Demokratie!
Nach Ansicht der GdP ist die Alternative für Deutschland (AfD) eine menschenverachtende Partei, die sich weder der Demokratie noch der historischen Verantwortung Deutschlands verpflichtet fühlt. Die AfD erteilt der parlamentarischen Demokratie eine Kampfansage. Eine konstruktive parlamentarische Oppositionsarbeit zur Lösung komplexer Probleme findet in der Regel nicht statt.

Vielmehr ignoriert sie den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Konsens, worauf beispielsweise ihr Verhalten und ihre Aussagen in der Corona-Krise sowie ihre Haltung zum Klimawandel schließen lassen. Die AfD bietet keine Lösungen zur Bewältigung der nationalen und globalen sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen an. Ihr Ziel ist es, mit Provokationen und Inszenierungen medienwirksam aufzufallen und mit den Mitteln der Demokratie die Demokratie abzuschaffen.

Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts
Mit der AfD ist eine Partei in die Parlamente der Länder und des Bundes eingezogen, die die tragenden Grundwerte unseres gesellschaftlichen Miteinanders in Frage stellt und angreift. Mit sprachlichen Tabubrüchen verschieben AfD-Politikerinnen und -Politiker die Grenzen des Sagbaren und des politischen Diskurses gezielt nach rechts – und damit für Demokratinnen und Demokraten ins Unerträgliche. Sie sind daher mitverantwortlich für Hass, Hetze und Gewalt. Die AfD duldet rechtsextreme und rassistische Äußerungen ihrer Mitglieder. Auch bundes- oder landesweite Repräsentanten mit hohem Stellenwert für die Partei formulieren unverhohlen ihre Abneigung gegen Ausländer und Minderheiten und verharmlosen den Nationalsozialismus.

Wenn hochrangige Funktionärinnen und Funktionäre wie der AfD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, den Nationalsozialismus als „Vogelschiss“ der deutschen Geschichte bezeichnet, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, das Holocaust-Denkmal in Berlin ein Denkmal der Schande nennt, die AfD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, Menschen als „Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“ tituliert, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Beatrix von Storch den Schusswaffengebrauch von Vollzugsbeamten gegen Flüchtlinge an der Grenze fordert oder der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), als ein „Musterbeispiel misslungener Integration“ beleidigt, dann wird deutlich, dass die AfD nicht davor zurückschreckt, Menschen zutiefst herabzuwürdigen und sie weder die Prinzipien unserer Verfassung, den Rechtsstaat noch die Menschenrechte achtet.

Inszenierung als bürgerlich-konservative Partei
Die GdP betrachtet die AfD als eine zumindest rechtspopulistische Partei, deren Mitglieder zu einem beachtlichen Teil rechtsextreme und rassistische Einstellungen vertreten. Insbesondere nach Wahlen inszeniert sich die AfD jedoch regelmäßig als bürgerlich-konservative und soziale Partei. Der Höhepunkt der Inszenierung als Teil einer bürgerlichen Mehrheit fand am 5. Februar 2020 anlässlich der Wahl des neuen Thüringer Ministerpräsidenten statt. Die Wahl gilt seitdem als Dammbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Die auch nach Ansicht der GdP tief im rechtsextremen Milieu verwurzelte thüringische AfD-Fraktion hat die thüringische Verfassung benutzt und erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte Mehrheiten beschafft. Mit der Wahl Thomas Kemmerichs zum neuen Ministerpräsidenten des Landes Thüringen wurde nicht nur entgegen des Wählerwillens entschieden, sondern auch der demokratische Grundkonsens Nachkriegsdeutschlands aufgekündigt. Dadurch wurden in höchstem Maße unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben gefährdet.

Angriffe auf die Zivilgesellschaft
Die Zivilgesellschaft bekommt den zunehmenden Einfluss der AfD in den Parlamenten und Medien sehr deutlich zu spüren. Die AfD hat inzwischen in mehreren parlamentarischen Fachausschüssen der Landtage und des Bundestages den Vorsitz und nimmt zudem auf kommunalpolitischer Ebene Einfluss auf Entscheidungen. Viele Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie soziale und kulturelle Einrichtungen sind von diesem politischen Einfluss der Partei betroffen –insbesondere, wenn sie für Themen und Politikbereiche eintreten, die nicht mit den Sichtweisen und der Weltanschauung der AfD vereinbar sind. Durch parlamentarische Anfragen oder Haushaltsanträge werden z. B. Stiftungen, Vereine, Demokratie- und Bildungszentren und Jugendverbände, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Rassismus einsetzen, nicht nur bewusst in Misskredit gebracht, sondern mit dem Ziel, öffentliche Fördergelder zu streichen, auch existenziell bedroht.
Gegenüber Gewerkschaften vertreten AfD-Politikerinnen und -Politiker eine ablehnende Haltung, die sie regelmäßig auf abwertende und zum Teil verachtende Weise zum Ausdruck bringen. Davon betroffen sind auch Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der GdP. Darüber hinaus schreckt die AfD auch nicht davor zurück, gerechtfertigten Widerspruch aus den Reihen der Polizei zu unterbinden, indem sie versucht, politischen Druck auf Führungskräfte und Beschäftigte der Polizei auszuüben.

Einstufung durch den Verfassungsschutz
Bereits im Januar 2019 wurde die Gesamtpartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Prüffall bezeichnet und die Junge Alternative (JA) – die Jugendorganisation der AfD – als Verdachtsfall eingestuft. Beim völkisch-nationalistischen „Flügel“ der AfD sah der Verfassungsschutz die Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit soweit bestätigt, dass der „Flügel“ bis zu seiner taktischen Selbstauflösung zum Beobachtungsfall hochgestuft wurde. Damit stand der „Flügel“ auf einer Stufe mit anderen rechtsextremen Parteien und Organisationen.

Auch wenn sich der als rechtsextremistisch eingestufte „Flügel" anschließend selbst aufgelöst hat, besteht laut Verfassungsschutz zwischen den völkisch-nationalistischen Kräften dieser Partei weiterhin ein starker Zusammenhalt, die zunehmend an Einfluss gewinnen und die AfD weiter radikalisieren. Daran ändert auch der Versuch nichts, vereinzelt Rechtsextremisten wie den ehemaligen Brandenburger AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Kalbitz, aus der Partei auszuschließen. Viele andere Anhänger des nachweislich rechtsextremen „Flügels“ nehmen weiterhin eine tragende Rolle in der Partei ein. Bei parteiinternen Wahlen würde laut Verfassungsschutz die rechte Strömung an Einfluss gewinnen, indem Anhänger des ehemaligen „Flügels" in Schlüsselpositionen kommen. Selbst mehrere ehemalige AfD-Abgeordnete sind laut medialer Berichterstattung inzwischen mit der Begründung einer zunehmenden Radikalisierung aus der Partei oder den Fraktionen ausgetreten.

Das durch die AfD inzwischen angestrengte Eilverfahren gegen die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist noch nicht entschieden. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist es dem Bundesamt gerichtlich durch Hängebeschluss untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen oder als solchen zu behandeln. Zuvor hatten Medien darüber berichtet, dass die AfD durch das Bundesamt bereits als Verdachtsfall eingestuft wurde. Mit den AfD-Landesverbänden Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen werden bereits vier Landesverbände als Verdachtsfälle von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz geführt (Stand März 2021).

Schulterschluss mit Rechtsextremen, Rassisten, Antisemiten und Verschwörungstheoretikern
Inmitten der Corona-Krise unterstützen zahlreiche hochrangige AfD-Politikerinnen und -Politiker regelmäßig Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen – allein rund 40 Bundestagsabgeordnete nahmen an der Querdenken-Demonstration am 29. August 2020 in Berlin teil – und praktizieren offen den Schulterschluss mit Rechtsextremen, Antisemiten, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern. Ein Vorgehen, das stark an die gemeinsamen Auftritte mit Rechtsextremisten und dem ausländerfeindlichen Pegida-Bündnis in Chemnitz (2018) und Dresden erinnert.

Auch wenn es der Partei bisher nicht gelingt, sich an die Spitze dieser Bewegung zu setzen, zeigen nicht nur AfD-Mitglieder des rechtsextremen Spektrums große Sympathie für diese Demonstrationen. Auch aus dem konservativen-liberalen Lager wurde öffentlich zur Teilnahme aufgerufen: „Am 29. August in Berlin – couragiert und demokratisch“, twitterte Meuthens Co-Sprecher Tino Chrupalla. Fraktionschefin Alice Weidel bezeichnete die Demonstrationen als „mutig und absolut begrüßenswert“. Parteivize Stefan Brandner schrieb: „Je mehr AfDler nächsten Samstag nach Berlin kommen, desto besser und hochwertiger wird die Demo“. Per Video rief der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke zur Teilnahme auf. Im MDR-Sommerinterview sagte er: „Corona ist vorbei und wird wahrscheinlich auch nicht wiederkommen.“ Die Demonstranten seien „besorgte Menschen aus allen politischen Lagern, die für ihre Freiheit auf die Straße gehen“.

Dass die AfD diese Bewegung unterstützt und damit versucht, die Demokratie zu untergraben, zeigte sich auch zur Debatte zum Infektionsschutzgesetz am 18. November 2020, als mit Hilfe von AfD-Abgeordneten Besucherinnen und Besucher in das Bundestagsgebäude gelangten, die Abgeordnete anderer Parteien bedrängten, filmten und beleidigten.

Ansturm auf den Bundestag am 29. August 2020
Die Auswüchse der Corona-Demonstration vom 29. August 2020 zeigten sich vor dem Deutschen Bundestag. Nachdem sich dort bereits mehrheitlich Neonazis und Reichsbürger versammelt hatten, durchbrachen circa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Absperrungen vor dem Parlamentsgebäude, schwenkten Reichs- und Reichkriegsflaggen und stürmten die Eingangstreppen zum Deutschen Bundestag. Sie konnten nur durch das beherzte und zugleich besonnene Eingreifen der Polizei am Eindringen in das Gebäude gehindert werden.

Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, das für alle gilt. Es berechtigt jedoch in keinem Fall zu Angriffen auf die Demokratie oder zu nationalsozialistischer Symbolpropaganda. In seiner Rede zu diesen Vorkommnissen betonte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Wichtigkeit der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, machte aber ebenso unmissverständlich deutlich, dass man sich nicht mit Neonazis, Rassisten und Antisemiten gemein machen dürfe und antidemokratische Hetze nicht geduldet werde. Während sich in der anschließenden Bundestagssitzung die Fraktionen des Deutschen Bundestages bei den auf der Besuchertribüne anwesenden Polizisten, die sich dem Ansturm auf das Reichstagsgebäude erfolgreich entgegengestellt hatten, mit stehenden Ovationen bedankten, verweigerte die AfD-Fraktion den Beifall, blieb sitzen und relativierte auch in Statements die Vorfälle auf den Treppen des Reichstagsgebäudes. Auch aufgrund dieses Verhaltens sieht man die negative Einstellung gegenüber einer rechtsstaatlich handelnden Polizei.

Dieses Beispiel belegt auch nach Auffassung der GdP das instrumentelle Verhältnis der AfD zur Polizei. Die AfD steht nur dann hinter der Polizei und anderen öffentlichen Institutionen, wenn es ihren Zielen und ihrer Ideologie entspricht.

Position der Gewerkschaft der Polizei - Gemeinsam Verantwortung übernehmen – Solidarisch und konsequent handeln

Die Gewerkschaft der Polizei ist eine politische Organisation, die gemäß ihrer Satzung nicht zur Neutralität gegenüber Parteien verpflichtet ist. Sie kann und darf eine klare Haltung einnehmen. Sie wird sich nicht durch Einschüchterungsversuche davon abbringen lassen, berechtigte Kritik und Widerspruch gegenüber Parteien und deren Funktionärinnen und Funktionären zu äußern, wenn sie es für erforderlich, gar notwendig erachtet. Jede Form von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Diskriminierungen, Verunglimpfungen und den Nationalsozialismus sowie seine Folgen verharmlosende Aussagen und Handlungen wird sie weiterhin auf das Schärfste verurteilen, hörbar widersprechen und sich mit ganzer Kraft entgegenstellen, weil es der GdP-Satzung sowie der „DNA“ der GdP seit ihrer Gründung vor 70 Jahren entspricht.

Die Gewerkschaft der Polizei wird sich weiterhin dafür einsetzen, das hohe Vertrauen, das die Bevölkerung in die deutsche Polizei hierzulande hat, zu bewahren und allen Versuchen, die Demokratie zu gefährden, die Gesellschaft zu spalten und die Polizei zu instrumentalisieren, entschieden entgegentreten.

Die AfD ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei eine im Kern rassistische, nationalistische, menschenverachtende, demokratie- und gewerkschaftsfeindliche Partei, deren politische Bestrebungen den Grundsätzen und Werten eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats und dem solidarischen Prinzip der Gewerkschaft der Polizei konträr entgegenstehen. Die AfD ist demokratisch gewählt, sie ist aber nach Bewertung der GdP keine demokratische Partei.


Beschluss des Bundesvorstandes vom 11.03.2021
  1. Die GdP stellt sich der AfD entschieden entgegen. Die Ziele, Positionen, Grundsätze und Werte der GdP sind mit denen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) unvereinbar. Die Positionen und Meinungen der AfD widersprechen dem freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, das von der GdP vertreten und geteilt wird.
  2. Der Bundesvorstand stellt gemäß Paragraph 8 Absatz 1 der Satzung fest, dass die Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei nicht vereinbar ist.
  3. GdP-Mitglieder, die sich mit ihrer Parteimitgliedschaft zur AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren, sind in der GdP nicht willkommen und aufgefordert, die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen.
  4. Die GdP wird weiterhin mit großem Engagement dafür eintreten, dass demokratische Teilhabe und politische Bildung gestärkt werden, um populistischen und extremistischen Erscheinungsformen und Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft entgegenzuwirken.
  5. Die GdP wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das freiheitliche Demokratieverständnis in der Polizei jederzeit gewahrt bleibt, die demokratische Widerstandsfähigkeit gestärkt und Polizistinnen und Polizisten ihren Widerspruch gegenüber Aussagen von Politikerinnen und Politikern, die das freiheitliche Demokratieverständnis in der Polizei gefährden, frei und selbstbestimmt äußern können.
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