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Tarifverhandlungen für die Länderbeschäftigten

Resolution: DGB-Bundesfrauenkonferenz fordert Wertschätzung und Kompromissbereitschaft

Heil: Staat soll als Arbeitgeber vorbildlich sein

Berlin.

Ende dieser Woche werden in Potsdam die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern fortgesetzt. Auf der am Wochenende zu Ende gegangenen 20. Bundesfrauenkonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat der Geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Arbeitgeberseite einen guten Rat gegeben: „Sozialpartnerschaft mit den Tarifparteien ist angezeigt, der Staat soll als Arbeitgeber vorbildlich sein“. Auf Initiative der GdP-Teilnehmenden, angeschlossen hatten sich Gewerkschafterinnen der GEW und ver.di, wurde eine Tarif-Resolution beschlossen – hier der Wortlaut:

Keine Aufspaltung des Arbeitsvorganges - Zügig: Angebot und Abschluss!

Während der Pandemie haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gezeigt und zeigen es auch weiterhin, der öffentliche Dienst, der systemrelevant in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist, ist nur durch seine Beschäftigten leistungsstark.

Das verlangt Wertschätzung.

Die aktuellen Tarifverhandlungen sind derzeit gezeichnet von einer noch nie dagewesenen Kompromisslosigkeit und Herablassung seitens der Arbeitgeber*innenseite, die die Beschäftigten unter Pandemiebedingungen zwingen, für ihre Interessen auf die Straße zu gehen.

Nach bereits zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden verweigert die Arbeitgeber*innenseite noch immer die Vorlage eines Angebots. Zudem verlangen die Arbeitgeber*innen die Aufspaltung von Arbeitsvorgängen.

Wenn wir uns darauf einlassen, sind Herabgruppierungen und Einstellungen in niedrigere Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst die absehbare Folge. In der Konsequenz führt das zu einem Nachteil, von dem wieder mal vor allem die Frauen betroffen sind.

Um im Bild mit dem Herzstück der Eingruppierung zu bleiben: Das Arbeitgeber*innenvorhaben kommt einer Operation am offenem Herzen ohne Narkose gleich!

Der Angriff auf den Arbeitsvorgang gefährdet nicht nur die gesamte Tarifverhandlung, er betrifft außerdem überwiegend weibliche Tarifbeschäftigte und bedroht deren Existenz. Wer eine gut funktionierende Verwaltung möchte, kann auf motivierte Tarifbeschäftigte nicht verzichten und eine adäquate Bezahlung ist Pflicht.

Wir Gewerkschaftsfrauen stehen für eine existenzsichernde Beschäftigung. Deswegen gibt es auf das abenteuerliche Ansinnen der Arbeitgeber*innen nur eine Antwort: Das kommt überhaupt nicht in Frage!

Die rasant steigenden Neuinfektionen mit Covid-19 führen zu einer erneuten Überlastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, und Applaus alleine ist nicht die Wertschätzung, die die Beschäftigten verdient haben.

Die Teilnehmerinnen der 20. Ordentlichen DGB-Bundesfrauenkonferenz fordern:
  • Keine Aufspaltung des Arbeitsvorgangs!
  • Eine zügige 2A-Regelung: Angebot und Abschluss!
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