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Informationen zur Tarifrunde 2017 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (öD) in den Ländern

Wer verhandelt mit wem worüber? Was fordern die Gewerkschaften?

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder führt auf Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Tarifbereich der Bundesländer. Ihr gehören alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen an. Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am 15. Juni 2016 auf Vorschlag der Finanzministerkonferenz den bisherigen zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes, Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (Niedersachsen), einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der TdL gewählt. Er tritt die Nachfolge von Finanzminister Jens Bullerjahn (Sachsen-Anhalt) an, der sich nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt aus der aktiven Politik zurückgezogen hat. Gleichzeitig hat die Mitgliederversammlung der TdL den Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes der TdL gewählt.

TdL ist die Abkürzung für Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Wieviel Beschäftigte sind im öD betroffen? Welche Forderungen sind für diese Beschäftigten aufgestellt worden?

Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für rund eine Million Tarifbeschäftigte (800.000 Vollzeitstellen) und 40.000 Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) werden am 18. Januar 2017 in Berlin aufgenommen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (öD) ver.di, GdP, GEW, IG BAU haben am 14.12.2016 in Berlin folgende Forderungen beschlossen:
  1. Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 Prozent unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie der Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen bei der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  2. Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der Praktikantinnen/Praktikanten um 90 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
  3. Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder sowie der Erzieherinnen und Erzieher der an den TV-L gebundenen Studentenwerke an die der Kommunen sowie Übernahme der Pflege-Tabelle des TVöD.
  4. Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende, Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende auf 30 Arbeitstage sowie Zahlung eines Lernmittelzuschusses in Höhe von 50 Euro je Ausbildungsjahr und Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten wie im TVAöD. Die schulischen Ausbildungsgänge des öffentlichen Dienstes z.B. in den Gesundheitsberufen sollen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für die Auszubildenden einbezogen werden.
  5. Ausschluss sachgrundloser Befristungen.
  6. Anhebung der Vollzugszulage und der Feuerwehrzulage auf die Höhe der jeweiligen beamtenrechtlichen Zulage und Zusatzversorgungspflichtigkeit der Zulagen (mit Ausnahme von Berlin und Hamburg).
  7. Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder und der Kommunen.
  8. ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die 1,1 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 700.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie 185.000 Beamtinnen und Beamte und 115.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen.


Welche Bereiche in der Polizei sind betroffen? Welche unterschiedlichen Tätigkeiten/Berufe sind betroffen?
Alle Tarifbeschäftigten der Länder, die unter den TV-L fallen, d. h. alle Bereiche, die in der Entgeltordnung TV-L für den Polizeibereich maßgeblich sind, d. h. von den allgemeinen Tätigkeiten im Verwaltungsdienst über Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst, Beschäftigte im kriminaltechnischen Dienst, Fotografen, Polizeiärztinnen und -ärzte, Beschäftigte in der Informationstechnik, Techniker bis Beschäftigte der Hubschrauberstaffel etc. Mit anderen Worten alle Berufe, die für die Polizeiarbeit benötigt werden. Das ergibt ein buntes Berufsbild von Tarifbeschäftigten in der Polizei.


Welche Bereiche können bestreikt werden?
Alle bereits oben benannten Bereiche, d. h. alle in der EGO TV-L genannten Bereiche.

Die News zur Tarifrunde 2017 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern

Die Ergebnisse der letzten drei Tarifrunden für den öffentlichen Dienst in den Ländern

Tarifeinigung März 2015
  • 2,1 % ab 1. März 2015
  • weitere 2,3 % ab 1. März 2016, mindestens aber 75 Euro
  • Laufzeit 24 Monate (bis zum 31.12.2016)
  • Erhöhung Auszubildendenvergütung
    - ab 1. März 2015 Festbetrag um 30 Euro
    - ab 1. März 2016 um einen weiteren Festbetrag von 30 Euro
    - Urlaubsanspruch einheitlich 28 Tage im Kalenderjahr bei Fünf-Tage-Woche
    - Beschäftigungssicherung: ab 1. Januar 2015 wird der § 19 TVA-L BBiG verlängert
  • befristete Arbeitsverhältnisse: hinsichtlich der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ist bereits eine Untersuchung von Bund und Gewerkschaften bzgl. der Befristungspraxis im öD in Auftrag gegeben worden; anschließend werden die Verhandlungen mit den Ländern hinsichtlich eines Handlungsbedarfs aufgenommen

Zusatzversorgung
Es wird keine Leistungskürzungen geben!!! Ebenfalls wird es keinen Austausch der Sterbetafeln geben. Durch eine notwendige Erhöhung der Beiträge zur VBL für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird eine Stabilisierung der Altersversorgung gewährleistet.
  • • In der VBL Ost wird lediglich der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 % erhöht
    - auf insgesamt 2,75 % ab 1. Juli 2015
    - auf insgesamt 3,50 % ab 1. Juli 2016
    - auf insgesamt 4,25 % ab 1. Juli 2017

Im Umlageverfahren tragen die Arbeitgeber künftig einen entsprechenden Finanzierungsanteil, d. h. eine Umlage von 1,0 % bis zu 3,25 %.
  • • In der VBL West wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 % angehoben
    - auf insgesamt 1,61 % ab 1. Juli 2015
    - auf insgesamt 1,71 % ab 1. Juli 2016
    - auf insgesamt 1,81 % ab 1. Juli 2017
Die Arbeitgeber tragen somit eine Umlage von 6,45 % bis zu 6,85 %.

Zudem haben die Gewerkschaften des öD erreicht, dass die VBL für 10 Jahre unantastbar bleibt aufgrund des festgeschriebenen Kündigungstermins für den TV ATV zum 31.12.2024.
Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost: Nach intensivem jahrelangem Druck seitens der Gewerkschaften des öD auf die Arbeitgeber mussten diese nachgeben. Die Jahresson-derzahlung Ost (§ 20 Abs. 2 Satz 1 TV-L) wird innerhalb von fünf Jahren auf das West-Niveau angehoben und folglich festgeschrieben.


Tarifeinigung März 2013
  • 2,65 Prozent ab 1. Januar 2013
  • 2,95 Prozent ab 1. Januar 2014
  • Laufzeit 24 Monate
  • 30 Tage Urlaub für alle
  • Erhöhung Auszubildendenvergütung:
    o ab 1. Januar 2013 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro
    o ab 1. Januar 2014 um 2,95 %
  • • Übernahme der Ausgebildeten nach bestandener Prüfung für zunächst 12 Monate, bei Bewährung und Bedarf danach unbefristet


Tarifeinigung März 2011
  • Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro
  • 1,5 % ab 01.04.2011
  • 1,9 % ab 01.01.2012
  • anschließend 17 Euro Sockelbetrag
  • Laufzeit 24 Monate ab 01.01.2011
  • Auszubildende Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro
  • 1,5 % ab 01.04.2011
  • 1,9 % ab 01.01.2012
  • anschließend Sockelbetrag 6 Euro
  • Laufzeit 24 Monate ab 01.01.2011

Entgeltordnung
  • Inkrafttreten 01.01.2012
  • Berücksichtigung der Bewährungsaufstiege bis zu sechs Jahren
  • Berücksichtigung der Drittelaufstiege bei den Ingenieuren
  • Dynamisierung der Zulagen und Vergütungsgruppenzulagen (Vorarbeiter, Meister, Programmierer etc.)

Allgemeines
  • landesbezirkliche Öffnungsklausel für die Altersteilzeit
  • unbefristete Weitergeltung der bisherigen Übernahmeregelung für Auszubildende
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