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Zum Tag der Schichtarbeit:

Die 40-Stunden-Woche – und warum 35 Stunden gerecht wären

Polizeibeamte sollten ausreichend Zeit erhalten, sich von anstrengenden Schichten zu erholen. Foto: m.mphoto – stock.adobe.com
Polizeibeamte sollten ausreichend Zeit erhalten, sich von anstrengenden Schichten zu erholen. Foto: m.mphoto – stock.adobe.com
Berlin.

48 Stunden wöchentliche Regelarbeitszeit – heute kaum mehr vorstellbar. 1950 war das bei Bundesbeamten und in der Industrie aber Alltag. Dass Polizeibeamte 2019 nur noch zwischen 39 und 41 Stunden arbeiten, ist keine Selbstverständlichkeit. Zum Tag der Schichtarbeit will die Gewerkschaft der Polizei (GdP), an einen historischen Erfolg erinnern und erklären, warum die 35-Stunden-Woche nötig ist.

Vor 69 Jahren schrieb die Bundesregierung die wöchentliche Arbeitszeit von Bundesbeamten auf 48 Stunden fest. Täglich waren bis zu neun Stunden vorgesehen und am Samstag wurde vormittags gearbeitet. Auch in den Ländern wurde zu dieser Zeit 48 Stunden gearbeitet. Der Abbau der Arbeitszeit erfolgte in kleinen Schritten. 1958 wurde für Bundesbeamte die 45-Stunden-Woche eingeführt, 1964 wurde sie um eine weitere Stunde verkürzt. Die Länder kamen bereits 1957 in den Genuss der 45-Stunden-Woche.

Grünes Licht für die 40-Stunden-Woche

Richtig Bewegung kam erst in den 1970ern ins Spiel: Die GdP-Forderung nach der 40-Stunden-Woche wurde endlich in Bund und Ländern umgesetzt. Zuvor lag sie noch bei 42 Stunden, die 1971 eingeführt worden waren. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte zur 40-Stunden Woche: „Was vorher in 42 Stunden erledigt wurde, muss jetzt halt in 40 Stunden erledigt werden.“ Für viele Menschen war das damals unvorstellbar.

35 Stunden wären belastungsgerecht

Jörg Radek Foto: GdP / Hagen Immel
Jörg Radek Foto: GdP / Hagen Immel
Ähnlich verhält es sich mit der 35-Stunden-Woche, welche die Gewerkschaft der Polizei aktuell fordert. Das Thema Arbeitszeit ist in allen 18 Landesbezirken und Bezirken der GdP ein Thema: In den Ländern und beim Bund gelten zum Teil völlig unterschiedliche und teils konträre Vorschriften für die Arbeitszeit- und Ausgleichsbedingungen für Beamtinnen und Beamte. Auf dem Bundeskongress im November 2018 wurde daher ein Leitantrag für bundesweite Arbeitszeitforderungen beschlossen. „Das ausgegebene Ziel ist es, die Arbeitszeit in der Polizei und beim Zoll für alle gerecht, sozial und gesund zu gestalten sowie entsprechende Mindeststandards zu vereinbaren“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek.
Die Belastungen durch den Schichtdienst seien nicht von der Hand zu weisen, so Radek. Durch die häufigen, täglichen Angriffe auf Polizeibeamte und die durch die Digitalisierung an vielen Stellen stattfindende Arbeitsverdichtung würden die Herausforderungen eher mehr als weniger. Daher müssten die Arbeitszeiten belastungsgerecht, sozial ausgleichend und gesunderhaltend gestaltet werden. „Wir brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen auch in zehn und in 20, 30, 40 Jahren und müssen darauf achten, dass sie gesund bleiben.“
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