Polizeiobermeisterin, 31 Jahre
Yvonne Berger
1) GdP-Regress-Haftpflichtversicherung
Jede Polizistin und jeder Polizist weiß, dass kein Einsatz wie der andere ist. Auch bei Yvonne Berger geht meistens alles glatt, doch einmal passierte ihr ein Unfall mit dem Dienstfahrzeug. Der Dienstherr hat teure Regressforderungen gestellt, doch die GdP ist mit der Diensthaftpflicht-Regressversicherung eingesprungen. Eine wahrhaft „teure" GdP-Leistung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
2) GdP-Rechtsschutz
Gewalttäter machen bei Einsätzen zwischen weiblichen und männlichen Polizisten keinen Unterschied. Yvonne Berger hat dies bei einer Durschsuchung im Rotlichtmilieu zu spüren bekommen. Mit einem Stahlrohr schlug ihr ein Verdächtiger auf die Hand. Schadensersatz und Schmerzensgeld hat sie mit dem GdP-Rechtsschutz erfolgreich eingeklagt.
3) Gleichstellung
Yvonne Berger wäre heute keine Vollzugsbeamtin, wenn die GdP nicht vehement für eine Öffnung des Polizeiberufes für Frauen eingetreten wäre – gegen sehr viele Bedenken und Vorurteile. Heute sind weibliche Polizisten Alltag: ein Verdienst der GdP. Für Yvonne Bergers besondere Interessen als Frau in der Polizei setzt sich die Frauengruppe der GdP ein. Engagiert streiten die Gewerkschafterinnen u. a. für Modelle, die Frauen und Männer darin unterstützen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen.
Jede Polizistin und jeder Polizist weiß, dass kein Einsatz wie der andere ist. Auch bei Yvonne Berger geht meistens alles glatt, doch einmal passierte ihr ein Unfall mit dem Dienstfahrzeug. Der Dienstherr hat teure Regressforderungen gestellt, doch die GdP ist mit der Diensthaftpflicht-Regressversicherung eingesprungen. Eine wahrhaft „teure" GdP-Leistung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
2) GdP-Rechtsschutz
Gewalttäter machen bei Einsätzen zwischen weiblichen und männlichen Polizisten keinen Unterschied. Yvonne Berger hat dies bei einer Durschsuchung im Rotlichtmilieu zu spüren bekommen. Mit einem Stahlrohr schlug ihr ein Verdächtiger auf die Hand. Schadensersatz und Schmerzensgeld hat sie mit dem GdP-Rechtsschutz erfolgreich eingeklagt.
3) Gleichstellung
Yvonne Berger wäre heute keine Vollzugsbeamtin, wenn die GdP nicht vehement für eine Öffnung des Polizeiberufes für Frauen eingetreten wäre – gegen sehr viele Bedenken und Vorurteile. Heute sind weibliche Polizisten Alltag: ein Verdienst der GdP. Für Yvonne Bergers besondere Interessen als Frau in der Polizei setzt sich die Frauengruppe der GdP ein. Engagiert streiten die Gewerkschafterinnen u. a. für Modelle, die Frauen und Männer darin unterstützen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen.