„Das Ergebnis der schönen Aktion wird – gemessen an der Zahl verletzter Polizistinnen und Polizisten – auf die einzelnen Polizeien von Bund und Ländern aufgeteilt und in Form von Sachzuwendungen den jeweiligen polizeilichen Hilfs- und Unterstützungsfonds gespendet", erklärte GdP-Bundesgeschäftsführerin Alberdina Körner in Berlin. „Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen eine baldige und vollständige Genesung sowie gute Erholung!“

Für derartige Anlässe gegründete Stiftungen
Das ist zum Beispiel in Berlin die Volker-Reitz-Stiftung, in der Bundespolizei die Bundespolizei-Stiftung oder in Schleswig-Holstein der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. Die beteiligten Stiftungen werden den verletzten Kolleginnen und Kollegen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel einen Dienstunfall gemeldet haben, als Beitrag zur Genesung und schnellen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und zur Verarbeitung des Erlebten eine Sachzuwendung für einen Erholungsaufenthalt eigener Wahl zukommen lassen.

Die Stiftungen sind gemeinnützig und explizit für derartige Anlässe gegründet worden. Es geht nicht um die Vergabe von Belohnungen und Geschenken, sondern um eine Genesungshilfe (in Form eines Genesungsurlaubs), die dazu dienen soll, das Erlebte zu verarbeiten.

Die Sachzuwendung erfolgt in Form eines Hotelgutscheins der TUI für sich, ihre/n Partner/in und Kinder sowie zwei Freifahrtscheine der Deutschen Bahn in der 1. Klasse (Kinder bis 14 Jahre fahren gratis mit) und einen Gutschein von BILD Plus an den Erholungstagen.


Was müssen Kolleginnen und Kollegen tun?
Um die Zuwendung zu erhalten, müssen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Dienstunfall im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gemeldet haben und sich mit der Stiftung in Verbindung setzen. (bitte siehe Kontaktformular weiter unten)

Polizeistiftungen organisieren Genesungshilfe
Man kann seine Kontaktdaten als G20-Verletzter auch über die Dienststelle an die Stiftung mitteilen lassen, wenn man sein Einverständnis erklärt. Eine Mitgliedschaft in der GdP ist nicht erforderlich, um an dieser Aktion teilhaben zu können. Da die Gutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben, wird empfohlen, nicht mit der Meldung zu warten.

Dürfen Polizistinnen und Polizisten diese Hilfe überhaupt annehmen?
Ja! Zwar dürfen sie selbstverständlich keine Vorteile von Dritten des Amtes wegen annehmen. In diesem Fall handelt es sich jedoch um Sachzuwendungen der polizeilichen Stiftungen aus ihnen zugeflossenen Spenden. Die Zuwendung geht ganz im Sinne ihres Stiftungszwecks an die verletzten Polizistinnen und Polizisten.


Folgende Polizeistiftungen organisieren die Genesungshilfe: